Förderung der Erziehung in der Familie
Rechte und Hilfen für transsexuelle und für intersexuelle Minderjährige

Berlin: (hib/STO) Beratungsangebote für transsexuelle und intersexuelle Minderjährige benennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8713).
21.03.2012
Wie die Regierung in ihrer Antwort (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/8964) erläutert, werden als Transsexuelle Menschen bezeichnet, „die zwar in der Regel sämtliche biologische Merkmale des einen Geschlechts besitzen, sich aber dem jeweils anderen Geschlecht zugehörig fühlen“. Im Gegensatz dazu werde der Begriff „Intersexualität“ für eine „Vielzahl an Ausprägungen anatomisch zwischengeschlechtlicher Befunde verwandt“. Insoweit handele es sich um zwei verschiedene Phänomene.
Der in der Fragestellung ebenfalls enthaltene Begriff „Transgender“ werde dagegen überwiegend als politischer und soziologischer Oberbegriff für Personen verwendet, die sich nicht mit der Geschlechterrolle identifizieren, die ihnen üblicherweise bei der Geburt – in der Regel anhand der äußeren Geschlechtsmerkmale – zugewiesen wird, heißt es in der Vorlage weiter. Der Begriff werde somit neben Transsexuellen und Intersexuellen für eine Vielzahl weiterer Personengruppen wie etwa Transvestiten verwendet.
Der Antwort zufolge stehen in Deutschland 1.487 Beratungsstellen, die Sexualberatung anbieten, sowie 1 495 Erziehungsberatungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche – zu der auch Sexualberatung gehöre – zur Verfügung. Betroffene und andere Interessierte könnten Auskunft zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstrukturen bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (<link http: www.dgti.info _blank external-link-new-window external link in new>www.dgti.info) erhalten.
Wie die Regierung weiter ausführt, können sich transsexuelle und intersexuelle Minderjährige beziehungsweise ihre Eltern im Falle von Diskriminierungen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden und deren Beratungsangebot wahrnehmen. Dasselbe gelte für minderjährige Transgender und deren Eltern.
Das bundesweit agierende Jugendnetzwerk Lambda e. V. vertritt laut Antwort die Interessen junger Lesben, Schwuler, Bisexueller und Transgender in der Öffentlichkeit. Lambda e. V. bietet für Jugendliche „die In&Out-Jugendberatung an, in der die Jugendlichen in einer Peer-to-Peer-Beratung Unterstützung bei Themen wie Coming-Out, Partnerschaft und Diskriminierung erhalten“.
Quelle: Deutscher Bundestag
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