Stellungnahme NRW

Prävention von Delinquenz im Kindes- und Jugendalter

Das DJI betont in einer Stellungnahme für den NRW-Landtag die Bedeutung institutionenübergreifender Zusammenarbeit zur Prävention von Jugenddelinquenz. Schulische Ganztagsbetreuung mit Qualitätsstandards kann delinquenzbegünstigende Entwicklungen mindern. Abweichendes Verhalten sei meist vorübergehend. Präventionsangebote sollten zielgruppenspezifisch eingesetzt und evaluiert werden.

30.09.2026

Anlässlich des Antrags der FDP-Fraktion des Landtags Nordrhein-Westfalen (NRW) „Kinder- und Jugendkriminalität entgegnen – Mehr Prävention mit mehr Verbindlichkeit und Verant-wortlichkeit verbinden“ ist das Deutsche Jugendinstitut (DJI) zu einer Anhörung eingeladen worden. Das DJI hat die Einladung gerne angenommen. Die Anhörung des Innenausschusses fand am 10. September 2026 in Düsseldorf auf Basis einer schriftlichen Stellungnahme des DJI statt. Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am DJI war maßgeblich an der Stellungnahme beteiligt.

Die Hauptautor*innen der DJI-Stellungnahme betonen zum Beispiel, dass die institutionenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich ausgebaut wurde. Dies stärkte die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen und beförderte die Prävention von Delinquenz im Kindes- und Jugendalter.

Im Hinblick auf die präventive Bedeutung schulischer Ganztagsbetreuung verweisen die Hauptautor*innen unter anderem auf die Notwendigkeit eines bedarfsgerechten Ausbaus mit verbindlichen Qualitätsstandards sowie eines vielfältigen Angebots verschiedener Träger. Dies könne dazu beitragen, delinquenzbegünstigenden Entwicklungen entgegenzuwirken.  

Abschließend wird angemerkt, dass abweichendes Verhalten im Kindes- und Jugendalter zum Aufwachsen dazu gehöre und weit verbreitet sei, in der Regel aber auch vorübergehend. Formen von leichter Delinquenz können häufig innerfamiliär ohne weitere Interventionen bewältigt werden. Nur ein kleiner Teil der jungen Menschen falle mit schweren und/oder mehrfachen Straftaten auf.

Darüber hinaus wird festgestellt, dass Angebote der (Gewalt-)Prävention sowohl im schulischen Bereich als auch in der Kinder- und Jugendhilfe weitgehend etabliert sind. Sie sollten zielgruppenspezifisch eingesetzt und regelmäßig reflektiert werden. Es wird empfohlen, bestehende Strukturen langfristig abzusichern, bedarfsgerecht und fachlich weiterzuentwickeln und ihre Wirksamkeit kontinuierlich zu überprüfen. Hierzu können insbesondere wissenschaftliche Begleitung und Evaluationsstudien beitragen. 

Weiterführende Informationen

DJI-Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen „Kinder- und Jugendkriminalität entgegnen – Mehr Prävention mit mehr Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit verbinden“, August 2026 (PDF: 467 KB, extern)

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am DJI

Quelle: Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 11.09.2026

Redaktion: Adrian Halle