Jugendpolitik

Politik braucht den Jugend-Check – Kompetenzzentrum berät Bundesregierung

In den nächsten zwei Jahren berät ein neu eingerichtetes „Kompetenzzentrum Jugend-Check“ alle Bundesressorts bezogen auf ihre politischen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf junge Menschen. Zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August fordert Bundesjugendministerin Barley für die kommende Legislaturperiode außerdem eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre und eine Jugendstrategie der gesamten Bundesregierung.

11.08.2017

Zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August appelliert Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley an Politik und Gesellschaft: „Wenn es um die Jugend von heute geht, überwiegen vielfach Vorurteile. Oft gelten Jugendliche als diejenigen, die Probleme haben oder welche machen. Solche pauschalen Jugendbilder werden der jungen Generation nicht gerecht. Ihre Leistungen und Herausforderungen müssen viel stärker anerkannt und berücksichtigt werden.“

Auswirkungen auf junge Menschen berücksichtigen

Die Jugendstrategie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) steht für vielfältige Jugendbilder und fördert zahlreiche Maßnahmen für, mit und von Jugendlichen. Dazu gehört auch die Entwicklung eines Jugend-Checks.

„Maßnahmen aus allen Politikfeldern können ganz unterschiedliche Auswirkungen auf das Leben von jungen Menschen haben“, so die Bundesjugendministerin. Es müsse sichergestellt sein, dass diese Auswirkungen bei Entscheidungen von Politik und Verwaltung besser berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten für junge Menschen, ihre Interessen selbst wirksam zu vertreten, seien nach wie vor eingeschränkt. Dr. Barley weiter: „Mit einem Jugend-Check wollen wir politisches Handeln auf den Prüfstand stellen. Das ist gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft dringend nötig.“

Kompetenzzentrum Jugend-Check

Seit August 2017 richtet das Bundesjugendministerium gemeinsam mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) das „Kompetenzzentrum Jugend-Check“ ein. Zunächst soll es im Rahmen eines zweijährigen Projektes Regelungsentwürfe aller Bundesressorts prüfen und dazu Stellung nehmen. Neben dieser Prüffunktion berät und unterstützt das Kompetenzzentrum die für die Regelungsvorhaben federführenden Bundesministerien.

„Der Jugend-Check ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Vorhaben, dem wir mit unserem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung eine starke Basis bieten“, so Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des FÖV. Damit der Jugend-Check ressortübergreifend wirksam werden könne, müsse es interdisziplinär aufgestellt werden: „Wir werden das Kompetenzzentrum mit qualifiziertem Personal mit sozialwissenschaftlichem, juristischem, ökonomischen, pädagogischem sowie politik- und verwaltungswissenschaftlichem Sachverstand ausstatten.“

In einer Vorbereitungs- und Aufbauphase bis Dezember 2017 werde das Personal von derzeit drei auf sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt. Außerdem sollten bereits existierende Prüfkriterien weiter optimiert und eine entsprechende Software entwickelt werden. Ein weiterer erster Schwerpunkt des Kompetenzzentrums liege auf Information und Sensibilisierung für den Jugend-Check.

Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen

Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode betont Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley: „Ich möchte erreichen, dass das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wird. Jugendliche können und wollen wählen.“ Zudem soll die bisherige Jugendstrategie des BMFSFJ zu einer Jugendstrategie der gesamten Bundesregierung weiter entwickelt und alle Ressorts eingebunden werden. „Schließlich gehören zum Leben von Jugendlichen und jungen Erwachsenen etwa auch Fragen der Stadtentwicklung, der digitalen Infrastruktur, der Mobilität, des Gesundheitswesens und natürlich auch der Finanzen.“

Weitere Informationen stehen in der BMFSF-Broschüre „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft - Die Jugendstrategie 2015 - 2018“ (pdf 3,4 MB) sowie unter www.jugendgerecht.de zur Verfügung.

Zum Jugend-Check informiert ebenfalls die Koordiierungsstelle Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft sowie der Deutsche Bundesjugendring

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.08.2017

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