inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Perspektive bieten – Verantwortung übernehmen
Das Gesetz zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe steht kurz vor der Vollendung. Es soll Hilfen für alle jungen Menschen bieten und bis 2028 umgesetzt werden. Fachverbände fordern die Politik auf, die Reform im Koalitionsvertrag zu verankern, um den bestehenden Entwurf weiterzuentwickeln.
13.03.2025
Das Gesetzesvorhaben zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe steht kurz vor der Vollendung! So könnte es zumindest sein, wenn die kommende Koalition dieses wichtige Anliegen, das seit Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert wird und zuletzt im parlamentarischen Verfahren fast zu Ende gebracht wurde, weiterverfolgt.
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
Nach vielen Jahren professionsübergreifender Diskussionen und umfassender Beteiligungsprozesse wurden mit dem Entwurf eines Gesetzes zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) Kompromisse und Abwägungen gefunden, die eine breite Unterstützung fanden. Die Verantwortung liegt nun bei den politischen Verantwortlichen, das Gesetzesvorhaben zügig wieder aufzunehmen. Die gemeinsamen Errungenschaften bieten eine gute Grundlage, an der nahtlos angeknüpft werden kann, um den vorliegenden Entwurf weiterzuentwickeln (z. B. im Leistungserbringerrecht) und nachzuschärfen.
Die Fachverbände für Erziehungshilfen appellieren an die verhandelnden Fraktionen, die Fortführung der Reform zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage des aktuell vorliegenden Entwurfes im Koalitionsvertrag zu verankern.
Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland
- AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Kontakt: Dr. Koralia Sekler, sekler@afet-ev.de
- BVkE – Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V., Kontakt: Stephan Hiller, stephan.hiller@caritas.de
- EREV – Evangelischer Erziehungsverband e. V., Kontakt: Dr. Björn Hagen, b.hagen@erev.de
- IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, Kontakt: Stefan Wedermann, stefan.wedermann@igfh.de
Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (igfh) vom März 2025
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