Jugendpolitik

Nullrunde gegen Kinderarmut – Junge Menschen zwischen 7 und 14 Jahren gehen bei Regelsatzerhöhung leer aus

Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt erneut: Jedes 5. Kind in Deutschland lebt in Armut. Auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Neuberechnung der Regelsätze nach dem SGB II würde das Problen nicht angegangen, kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB).

27.07.2020

Die Bundesregierung könnte das Problem der Kinderarmut angehen. Sie rechne die Regelsätze jedoch weiterhin klein, Schülerinnen und Schüler zwischen 7 und 14 Jahren gingen sogar vollkommen leer aus. „Ausgerechnet in der Corona-Krise verpasst die Bundesregierung die Chance, endlich grundlegende Veränderungen bei der Ermittlung der Regelbedarfe vorzunehmen. Leider macht sie das Gegenteil und rechnet die Regelsätze weiter klein“, so der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) Heinz Hilgers.

Kinder, die in Armut leben haben zu einem großen Teil erwerbstätige Eltern. Diese Gruppe der Working-Poor ist auf ergänzende existenzsichernde Leistungen angewiesen. Dazu gehören zum Beispiel Pflegerinnen und Pfleger oder Kassiererinnen und Kassierer. In der aktuellen Situation seien eine digitale Ausstattung und Mehrausgaben für das Mittagessen zuhause nötig, denn auch nach den Sommerferien ist ein Regelbetrieb in der Schule mit Präsenzunterricht und täglichem Mittagessen nicht absehbar. In armen Familien verfügen jedoch laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft nur 15% der Kinder und Jugendlichen über ein Tablett oder einen Laptop.

„So verschärft die Corona-Krise die soziale Bildungskrise massiv. Die armen Kinder drohen den Anschluss zu verlieren. Umso unverständlicher ist es für mich, dass ausgerechnet diese besonders belastete Gruppe der Schülerinnen und Schüler zwischen 7 und 14 Jahren leer ausgehen soll. Wir brauchen endlich grundlegende Maßnahmen gegen Kinderarmut. Kurzfristig fordern wir einen direkte Sofortzuschuss zum Regelsatz für Mittagessen und digitale Ausstattung, Dann muss eine echte Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums folgen, auf der eine Kindergrundsicherung fußt“, so Hilgers weiter.

Weiterführende Informationen zur Studie der Bertelsmann-Stiftung finden sich auch in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund e.V. vom 21.07.2020

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