Kindertagesbetreuung
Niedersachsen unterstützt Kommunen mit 860.000 Euro für frühkindliche Bildung
Angenehme Post für neun niedersächsische Kommunen: Mit rund 860.000 Euro fördert das Land Niedersachsen den Ausbau von insgesamt 111 Krippenplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Entsprechende Anträge, die von den Städten, Gemeinden und Landkreisen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)" gestellt wurden, konnten bewilligt und die Förderbescheide auf den Weg gebracht werden.
26.07.2018
64 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren entstehen in Kindertageseinrichtungen in Hessisch Oldendorf, dem Flecken Ottersberg, der Gemeinde Bissendorf und der Stadt Syke. Zudem werden 47 zusätzliche U-3-Plätze in Tagespflegestellen in Neustadt am Rübenberge, der Gemeinde Harsum, der Stadt Oldenburg, der Stadt Twistringen und dem Landkreis Nienburg gefördert.
Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung
„Eine gute Infrastruktur in der frühkindlichen Bildung ist ein zentraler Attraktivitätsfaktor für die einzelnen Kommunen und für das gesamte Land Niedersachsen. Daher freue ich mich sehr, dass sich die Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen so stark für den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung vor Ort engagieren", sagt dazu Gaby Willamowius, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium. Insbesondere für junge Eltern sei ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren unerlässlich, um Familien- und Berufsleben im Alltag vereinbaren zu können.
„Und die Kinder profitieren von früher Bildung und den sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen. Das sind viele gute Gründe, warum wir in Niedersachsen den frühkindlichen Bereich weiterhin ganz oben auf unserer Prioritätenliste haben." Mit „RAT V" fördert das Land neu geschaffene Betreuungsplätze, die die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erhöhen. Die Zuwendungshöhe beträgt 12.000 € für einen Platz in einer Tageseinrichtung und 4.000 € für einen Tagespflegeplatz.
Die Zuwendungen, die den nun beschiedenen Förderanträgen vorgenommen werden, sind einer Übersicht (PDF, 271 KB) zu entnehmen.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 25.07.2018
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