Jugendsozialarbeit

Niedersachen: Mündliche Anfrage zu „Drug-Checking"

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage „Drug-Checking „Reloaded“ - Welche Erkenntnisse soll ein weiterer Modellversuch liefern?“ des Abgeordneten Norbert Böhlke (CDU) geantwortet.

01.04.2014

Der Abgeordnete Norbert Böhlke (CDU) hatte gefragt:

Am 22. Januar 2014 hat der Niedersächsische Landtag eine Entschließung angenommen, in der die Landesregierung u. a. aufgefordert wird, einen Modellversuch für mobiles Drug-Checking mit einem Beratungsangebot für Jugendliche einzuführen.

Drug-Checking-Projekte sind in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Sobald den Strafverfolgungsbehörden bekannt wird, dass ein Drogentest angeboten wird, müssen sie nach dem Legalitätsprinzip gegen die bei dem Test als Besitzer der Drogen auftretenden Personen wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermitteln.

In den vergangenen Jahren ist dennoch sowohl in Deutschland (z. B. DROBS Hannover e. V.) als auch im deutschsprachigen Ausland (Österreich, Schweiz) eine Vielzahl an stationären und mobilen Drug-Checking-Projekten durchgeführt worden, die auch wissenschaftlich evaluiert wurden. Die vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnisse könnten seitens der Landesregierung ohne Weiteres zur politischen Beurteilung und Entscheidung der Frage herangezogen werden, ob in Niedersachsen eine staatlich organisierte oder geförderte Drogenqualitätskontrolle etabliert und rechtlich abgesichert werden soll. Welche neuen Erkenntnisse und Anstöße ein weiterer Modellversuch zu diesem Thema liefern könnte, bleibt unklar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage in Deutschland einen weiteren Modellversuch zum mobilen Drug-Checking in Niedersachsen?

2. Hat die Landesregierung bereits konzeptionelle Überlegungen hinsichtlich der Organisation und Durchführung des mobilen Drug-Checkings angestellt und, falls ja, mit welchem Ergebnis?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Änderung der Rechtslage einzusetzen, um Drug-Checking-Angebote auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen und, falls nein, weshalb nicht?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Die Landesregierung erhält und stärkt das gesundheitliche Versorgungssystem in der Suchthilfe in Niedersachsen. Die Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotroper Substanzen soll als Schwerpunkt ausgebaut werden, dieses vor der Erkenntnis, dass zunehmend psychotrope Substanzen unterschiedlichster Zusammensetzung als Rauschmittel von Jugendlichen und jungen Erwachsenen missbraucht werden und eine erhebliche gesundheitliche und psychosoziale Gefährdung für das Individuum, aber auch für die Gesellschaft insgesamt darstellen.

Um Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotroper Substanzen leisten zu können, ist es notwendig, besseren Zugang zu den betroffenen Jugendlichen zu finden. In diesem Sinne sind suchtpräventive Maßnahmen zu befürworten, die den Zugang zu den betroffenen Jugendlichen ermöglichen. Dazu kann prinzipiell auch ein mobiles Drug-Checking mit Beratungsangebot z. B. bei Großveranstaltungen für Jugendliche gehören. Ein durch das Land durchgeführter Modellversuch „Drug-Checking-Angebote" mit wissenschaftlicher Auswertung könnte vorgeschaltet dazu dienen, die Effektivität dieser Maßnahme zu untersuchen. Die Rechtslage wird derzeit geprüft.

Zu 2.:

Der Landtag hat am 22.01.2014 die Entschließung Drs. 17/1153 „Gefahren und Risiken der stofflichen und nichtstofflichen Süchte erkennen - Suchtprävention stärken" angenommen. In dieser Entschließung ist - in Anlehnung an die Koalitionsvereinbarung - u. a. die Auseinandersetzung mit dem Thema „Missbrauch von psychoaktiven Substanzen durch Jugendliche", sowie der Auftrag, Maßnahmen zur Bekämpfung zu ergreifen, ausformuliert.

In Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen wird derzeit ein Modellprojekt durchgeführt, die Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotropher Substanzen zu verbessern. Parallel hierzu wurden die Ressorts MI und MJ gebeten, die Rechtslage und die technische Durchführbarkeit für ein mobiles Drug-Checking zu prüfen. Nach Abschluss und Auswertung dieser Vorarbeiten kann über eine weitere Umsetzung entschieden werden.

Zu 3.:

Drug-Checking kann nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht und mit Rechtssicherheit für die Testsuchenden, die Testenden und die weiteren Beteiligten angeboten werden. Es kann auf eine Vielzahl von Arten erfolgen, die vom Eigentestverfahren bis zur stationären Laboranalyse reichen. Die Landesregierung wird deshalb zur Vorbereitung eines Modellversuchs jedwede unter Präventionsgesichtspunkten geeignete Verfahren sorgfältig dahingehend überprüfen, ob sie im Rahmen der geltenden Gesetze rechtskonform umgesetzt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird zu prüfen sein, ob die bestehende Rechtslage zu ändern ist.

Quelle: Landesregierung Niedersachen vom 28.03.2014

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