Jugendpolitik
Neuregelungen im August 2019: Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz und höheres BAföG
Zum 1. August 2019 treten zahlreiche gesetzliche Neureglungen in Kraft, welche die Bundesregierung in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht hat. Inbesondere beabsichtigt sie damit Investitionen in Bildung und in die junge Generation. Mit den Änderungen beim Bildungs- und Teihabepaket steigt etwa der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr und Kitabeiträge der Eltern werden künftig nach sozialen Kriterien gestaffelt.
01.08.2019
Familie: Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen
Mit höherem Kinderzuschlag und mehr Leistungen für Bildung bekämpft die Bundesregierung Kinderarmut. Das Starke-Familien-Gesetz hilft vor allem Alleinerziehenden. So steigt der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf von 100 auf
150 Euro pro Schuljahr. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen. Anträge auf Nachhilfe oder Schulausflüge sind nun einfacher zu beantragen.
Gute-Kita-Gesetz gestaltet Kita-Beiträge gerechter
Die finanziellen Beiträge der Eltern sind ab dem im August beginnenden Kita-Jahr nach sozialen Kriterien gestaffelt. Das gab es bisher nur in einigen Bundesländern, nun gilt es bundesweit. Außerdem zahlen Familien, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten überhaupt keine Kitabeiträge mehr für ihre Kinder.
Höheres BAföG für mehr junge Menschen
Der Förderhöchstbetrag steigt von heute 735 Euro auf 861 Euro monatlich im Jahr 2020. Der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – liegt höher. Damit kommen mehr Studierende in den Genuss von BAföG. Zudem sind die Rückzahlungskonditionen sozial gerechter.
Weitere gesetzliche Neuregelungen betreffen Verbesserungen betreffen Auszubildende oder auch die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Neuregelungen im August 2019 stehen beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur Verfügung.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 01.08.2019
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