SGB VIII-Reform

Neues Positionspapier des Careleaver e.V.

Im Zuge der Erstellung des Entwurfs eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes hat der Careleaver e.V. seine Forderungen in einem neuen Positionspaper überarbeitet und konkret formuliert.

02.03.2021

Mit dem Entwurf des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes besteht derzeit die Hoffnung, dass auch in Deutschland Careleavern einen guten und stabilen Start ins Erwachsenenleben ermöglicht wird.

Hilfen für junge Volljährige

Ein wichtiger Knackpunkt ist dabei, ob die Hilfen für über 18-Jährige nur gewährt werden, wenn die jungen Volljährigen Defizite aufweisen. Oder ob – im Gegenteil – gerade eine positive Entwicklung, zum Beispiel ein angestrebter höherer Bildungsabschluss, nicht vielmehr ausschlaggebend dafür sein sollte, ob weiter Hilfe gewährt wird. Sowohl bei der Anhörung im Bundestag als auch in der dazu veröffentlichten Stellungnahme, machte der Careleaver e.V. ausführlich auf die Fallstricke aufmerksam gemacht, die im bisherigen Gesetzesentwurf im Zusammenhang mit § 41 (Hilfen für junge Volljährige) bestehen. Ausschlaggebend dafür, ob künftig mehr jungen Erwachsenen „Hilfen über 18“ gewährt werden, ist, ob es sich dabei um eine „Kann“- oder um eine „Soll“-Regelung handelt. Leider geht die aktuelle Empfehlung des Bundesrats hier nun in die entgegengesetzte Richtung und droht die aktuell häufig rechtswidrige Praxis, jungen Menschen Hilfe vorzuenthalten, zu legalisieren.

Der Bundesrat empfiehlt im Zusammenhang in § 41 Abs. 1 S. 1 SGB VIII-E das Wort „gewährleistet“ durch die Wörter „erwarten lässt“ zu ersetzen. Mit folgender Begründung: „Die Hilfe für junge Volljährige ist verbindlicher ausgestaltet. Die gewählte Formulierung verdeutlicht, dass nicht in der Mehrzahl der Fälle generalisierend eine weitere Hilfe erforderlich ist, sondern jeder Einzelfall zu prüfen ist.“ Sollte der Bundestag dieser Empfehlung folgen, steht zu befürchten, dass zukünftig noch mehr junge Menschen mit ihrem 18. Geburtstag sich selbst überlassen werden. Damit würde das Gegenteil der ursprünglichen Intention des Gesetzesentwurfes erreicht.

Bildungsgerechtigkeit für Careleaver

Der Careleaver e.V. bekräftigt in seinem aktuellen Positionspapier seine Forderung nach Bildungsgerechtigkeit für Careleaver. Dies erfordert eine Umkehr von der defizitorientierten hin zur ressourcenorientierten Jugendhilfe und schließt die Forderung nach einem eigenen Rechtstatus für Careleaver mit ein. Damit würde beispielweise die Nachweispflicht bei der Beantragung von Bafög oder Ausbildungshilfen entfallen und eine Befreiung von Unterhaltsleistungen für leibliche Eltern könnte erfolgen.

Das vollständige Positionspapier (PDF, 333 KB) steht auf den Seiten von Careleaver zum Download zur Verfügung.

Quelle: Careleaver e.V.

Redaktion: Andrea Edler

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