Berufsorientierung
Neuer Erlass zur Beruflichen Orientierung veröffentlicht
Niedersachsen hat einen neuen Erlass zur Beruflichen Orientierung veröffentlicht, der individuellere, praxisnähere Ansätze und frühere Maßnahmen an Schulen einführt. Der Erlass macht Betriebspraktika an Gymnasien verpflichtend und stärkt die Vernetzung zwischen Schulen und Unternehmen. Ziel ist es, Schüler*innen eine fundierte Entscheidung für ihre berufliche Zukunft zu ermöglichen.
12.11.2025
Niedersachsen macht Berufliche Orientierung individueller, praxisnäher und früher. Nach einer umfangreichen Evaluation und Überarbeitung ist der Erlass nun in Kraft getreten. Der bisherige Erlass war gemeinsam mit Fachverbänden und Interessensvertretungen evaluiert, ausgewertet und in einem aufwendigen Prozess überarbeitet worden. Bereits im Mai hatte Kultusministerin Julia Willie Hamburg die Eckpunkte vorgestellt. Nach der öffentlichen Anhörung wurde der Erlass weiter anhand der Rückmeldungen optimiert und wird Anfang November veröffentlicht und mit weiterführenden Informationen den Schulen zur Verfügung gestellt.
Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagt:
„Jede Schülerin und jeder Schüler soll zum Ende der Schulzeit in der Lage sein, eine eigenständige und begründete Entscheidung für den weiteren persönlichen Weg zu treffen. Die Berufliche Orientierung an Niedersachsens Schulen ist bereits gut aufgestellt. Schulen haben vielfältige und großartige Konzepte und Kooperationen mit Unternehmen entwickelt. Noch immer wissen jedoch zu viele junge Menschen am Ende ihrer Schulzeit nicht, was sie werden wollen. Deshalb haben wir uns mit Schulpraxis und Unternehmen ausgetauscht und stärken die Berufliche Orientierung und das Engagement vor Ort mit dem neuen BO-Erlass an allen Schulformen.“
Ministerin Hamburg ergänzt:
„Oft berichten mir junge Menschen, dass erst ein Praktikum oder der direkte Kontakt mit ihrem heutigen Arbeitgeber ihnen gezeigt hat, welche vielfältigen Möglichkeiten es gibt. Deshalb erhöhen wir die Anzahl der Praxistage, machen Betriebspraktika an Gymnasien auch in der Sekundarstufe I verpflichtend, schaffen die Möglichkeit für Langzeitpraktika und stärken die Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure. Durch frühzeitige und praxisnahe Orientierung werden Übergänge in Ausbildung und Studium in Zukunft reibungsloser gestaltet.“
Das sind die wesentlichen Änderungen
- Die Berufliche Orientierung an allen Schulformen und insbesondere an den Gymnasien wird gestärkt. Zudem wird der Erlass auf die Berufsbildenden Schulen ausgeweitet.
- Es wird ein weiteres verpflichtendes Praktikum im Sekundarbereich I der Gymnasien bzw. Gymnasialzweige (bisher ein verpflichtendes Praktikum in Jahrgang 11) eingeführt.
- Das bislang optionale Betriebspraktikum am Beruflichen Gymnasium wird ebenfalls ab dem 01.08.2026 verpflichtend.
- Bereits ab Jahrgang 8 besteht nun die Möglichkeit, Praktika flexibler, z. B. mit einer anderen Dauer, zeitlichen Verteilung der Praktikumstage und/oder in wechselnden Einrichtungen umzusetzen.
- Die Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen wird gestärkt und über den Aufbau von Schulnetzwerken besser verzahnt.
- Die Schulen erhalten mehr Freiräume bei der individuellen Gestaltung ihrer BO-Konzepte. Insbesondere bei schulischen Betriebspraktika können die Praktikumstage nun flexibler aufgeteilt werden.
- Die Dokumentation der Beruflichen Orientierung sowie die Kompetenzfeststellungsverfahren werden verbindlicher geregelt.
- Schärfung des Zukunftstags – Girls und Boys Day – zur Überwindung von Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl.
Mit der Weiterentwicklung des bisherigen BO-Erlasses können bestehende funktionierende Modelle an den Schulen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Der nun anstehenden Veröffentlichung des Erlasses waren ein umfangreicher Evaluationsprozess und intensive Einbeziehung von Praxis und Unternehmen vorausgegangen. Unter anderem wurden 4.000 Personen aus Unternehmen sowie Schüler*innen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte zu ihren Erfahrungen zur Beruflichen Orientierung befragt. Bereits weit vor dem öffentlichen Anhörungsverfahren wurden Verbände und Vertreter*innen von Unternehmen intensiv einbezogen.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg:
„Ich danke allen Beteiligten, die sich in die Überarbeitung im Anhörungsverfahren und auch lange davor bereits eingebracht haben. Der Erlass ist ein Resultat einer breiten Expertise und Zusammenarbeit. Gemeinsam stärken wir mit dem neuen Erlass die Berufliche Orientierung in Niedersachsen nachhaltig und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und ihnen für sie passende Studien- und Berufswege aufgezeigt werden.“
Quelle: Niedersächsiches Kultusministerium 23.10.2025
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