2. Fachtag
Netzwerkarbeit für einen wirksamen Kinderschutz

Wie können kommunale Netzwerke zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen beitragen? Dieser Frage widmeten sich rund 150 Fachkräfte beim 2. Fachtag Netzwerke Kinderschutz am 06. Februar 2025 in der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen in Dortmund.
14.02.2025
Unter dem Motto „Netzwerkarbeit für einen wirksamen Kinderschutz“ trafen sich Fachleute, die auf kommunaler Ebene Netzwerke im Kinderschutz koordinieren. Hierzu eingeladen hatten die beiden NRW-Landesjugendämter beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) sowie das NRW-Kinder- und Jugendministerium.
Das Landeskinderschutzgesetz NRW, das Mitte 2022 in Kraft trat, schreibt Netzwerken im Kinderschutz eine zentrale Rolle zu. Durch die Abstimmung von Verfahren, die Qualifizierung von Fachkräften und Information der Öffentlichkeit soll eine mögliche Gefährdung schneller erkannt und rechtzeitig gehandelt werden.
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen sagt:
„Mit dem Landeskinderschutzgesetz hat Nordrhein-Westfalen das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Das Gesetz hat den Kinderschutz strukturell gestärkt und unterstützt die Kommunen und Jugendämter bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Nur gemeinsam können wir Kinder wirksam vor Gefährdungen schützen. Netzwerke sind ein unverzichtbares Instrument, um das Wohl von Kindern bei Anzeichen einer Gefährdung frühzeitig zu sichern.“
Die Landesjugendämter spielen dabei eine zentrale Rolle. „Die Fachberatungen in den Landesjugendämtern unterstützen und stärken die Koordinator:innen der Netzwerke – beispielsweise durch Fortbildungen oder die direkte Begleitung vor Ort. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um den Kinderschutz nachhaltig und erfolgreich zu gestalten“, sagt LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers.
Der 2. Fachtag baute auf der Auftaktveranstaltung im Dezember 2023 auf und setzte den Dialog fort über die praktische Umsetzung der in § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW beschriebenen Netzwerke Kinderschutz. „Es braucht genau diese Begegnung zwischen den Netzwerkkoordinierenden, um die gesetzlich benannten Aufgaben und Ziele beim Auf- und Ausbau der Netzwerke Kinderschutz in den sehr unterschiedlich strukturierten Kommunen landesweit umzusetzen“, so Annett Volmer, Fachberaterin beim LVR-Landesjugendamt Rheinland.
Der 2. Fachtag Netzwerke Kinderschutz unterstrich die Bedeutung einer starken, interdisziplinären Zusammenarbeit für den Kinderschutz. Sie hat zum Ziel, die Jugendämter bei ihrem Einsatz zum Kinderschutz zu unterstützen und trägt zur weiteren Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei. Nach den positiven Rückmeldungen ist eine Fortsetzung des Formats geplant.
Quelle: Landschaftsverband Rheinland vom 07.02.2025
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