Bildungspolitik

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention: KMK verweigert Führungsrolle bei Inklusion in der Schule

Berlin - Anlässlich der heute veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sonderpädagogischen Förderung "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" kritisierte die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechts-konvention die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz als völlig unzureichend.

25.11.2011

"Die Kultusministerkonferenz schafft es zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention nicht, konsequent für ein inklusives Bildungssystem einzutreten und das erforderliche Arbeitsprogramm daraus zu entwickeln", zeigte sich Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention enttäuscht. Man habe gehofft, die Kultusministerkonferenz übernähme stärker die Führungsrolle bei der Anleitung der Bundesländer, die schulische Segregation behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher zu überwinden.

"Das politische Versäumnis der Kultusministerkonferenz ändert jedoch nichts an der völkerrechtlichen Verpflichtung der einzelnen Bundesländer", unterstrich Aichele. Maßstab für die Umsetzung des Rechts auf Bildung bleibe Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. "Die <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de fileadmin user_upload pdf-dateien stellungnahmen stellungnahme_der_monitoring_stelle_eckpunkte_z_verwirklichung_eines_inklusiven_bildungssystems_31_03_2011.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems vom März 2011 bieten den Bundesländern hierfür klare Orientierung", so der Menschenrechtsexperte.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Konvention zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland konstruktiv wie kritisch zu begleiten.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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