UN-Behindertenrechtskonvention
Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wird weltweit am 3. Dezember begangen, um das Bewusstsein für die Herausforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. In diesem Kontext hat das Menschenrechtsinstitut einen dringenden Appell für verstärkte Bemühungen um Inklusion und Selbstbestimmung dieser Bevölkerungsgruppe erhoben.
13.12.2023
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die halbherzige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Es fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich entschlossener als bislang für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.
Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, fordert:
„In Deutschland fehlt die Bereitschaft, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. Tradierte Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit müssen endlich schrittweise abgebaut und mehr inklusive Angebote gemacht werden, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können."
Derzeit sei das Leben vieler Menschen mit Behinderungen außerdem durch einen eklatanten Mangel an Barrierefreiheit geprägt, beispielsweise beim Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten oder auf dem Wohnungsmarkt.
Kritik von Internationaler Seite
Kritik kommt auch von internationaler Seite: In seinen im Oktober 2023 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ kritisiert der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und fordert Deutschland mit Nachdruck auf, Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Er mahnt außerdem den Aufbau eines inklusiven Gesundheitswesens an – mit flächendeckender Barrierefreiheit sowie Aus- und Fortbildungen von medizinischem Personal zu den Bedarfen und den grundlegenden Rechten von Menschen mit Behinderungen, insbesondere dem Selbstbestimmungsrecht.
Diskriminierungsschutz und Selbstbestimmtung von Menschen mit Behinderung sicherstellen
Die derzeitige Erarbeitung eines „Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ durch das Bundesgesundheitsministerium ist für Schlegel dabei ein wichtiger Schritt. „Dass Bundesgesundheitsminister Lauterbauch den Beteiligungsprozess selbst eröffnet hat, stimmt uns optimistisch“, so Schlegel. Aus menschenrechtlicher Sicht gehe es nun darum, den Diskriminierungsschutz und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen sicherzustellen, damit diese eine barrierefreie Versorgung vorfinden und gut informiert und selbstbestimmt über medizinische Behandlungen entscheiden können. An der Entwicklung des Aktionsplans müssten Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache durchgehend und bei jedem Schritt beteiligt werden.
Weitere Informationen
- „Neuer Schwung für die UN-Behindertenrechtskonvention“ – Interview mit Leander Palleit und Britta Schlegel, Leitung Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
- UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2023): Abschließende Bemerkungen zur Staatenprüfung Deutschlands. UN-Doc. CRPD/C/DEU/CO/2-3
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrecht vom 01. Dezember 2023
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