Hilfen zur Erziehung
Mehr Klarheit für Ferienfreizeiten im Ausland
Das Bundesamt für Justiz hat seine Hinweise zu Auslandsreisen von Wohngruppen aktualisiert. Für touristische Aufenthalte in vielen europäischen Staaten ist unter bestimmten Voraussetzungen keine vorherige Konsultation mehr nötig. Dies bringt mehr Planungssicherheit und weniger bürokratischen Aufwand für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
06.05.2026
Gute Nachrichten für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Das Bundesamt für Justiz hat seine Hinweise zu Auslandsreisen von Wohngruppen aktualisiert (Stand: 17.02.2026). Auf Grundlage der europäischen Brüssel-IIb-Verordnung gilt nun: Für touristische Aufenthalte in vielen europäischen Staaten ist unter bestimmten Voraussetzungen keine vorherige Konsultation mehr erforderlich.
Mit den aktualisierten Hinweisen des Bundesamtes für Justiz vom 17.02.2026 haben Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (HzE) deutlich mehr Planungssicherheit bei Ferienfreizeiten im Ausland.
Der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE) begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich. Seit rund zehn Jahren setzt sich der Verband gemeinsam mit weiteren Fachorganisationen dafür ein, rechtliche Unsicherheiten bei Auslandsaufenthalten von Kindern und jungen Menschen, die Hilfen zur Erziehung erhalten, abzuwenden. In der Praxis hatten unklare Regelungen zur Anwendung der Brüssel-IIb-Verordnung immer wieder zu bürokratischen Hürden und Unsicherheiten bei öffentlichen wie freien Trägern geführt.
Die nun veröffentlichten Hinweise des Bundesamts für Justiz bringen Klarheit und wichtige Vereinfachungen: Für kurzfristige touristische Aufenthalte von Wohngruppen in vielen europäischen Ländern entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die bislang notwendige vorherige Konsultation der Behörden im Zielland. Das bedeutet spürbar weniger bürokratischen Aufwand und mehr Planungssicherheit. Der BVkE-Bundesverband fordert weiter alle Hilfemaßnahmen im Rahmen des SGB VIII - auch die im Ausland - von der Brüssel-IIb-Verordnung zu befreien.
"Für Kinder und Jugendliche sind solche Reisen, Praktika und Auslandsaufenthalte wichtige Erfahrungsräume. Sie stärken Gemeinschaft, eröffnen neue Perspektiven, ermöglichen Teilhabe und verbessern Bildungschancen. Diese Maßnahmen dürfen kein Privileg sein, sondern müssen für alle jungen Menschen gleichermaßen möglich sein",
erläutert Thomas Köck, Vorstand im BVkE, der sich seit mehr als zehn Jahren leidenschaftlich für gleiche Teilhabevoraussetzungen für alle jungen Menschen engagiert.
Quelle: Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe (BVkE) e.V. vom 23.03.2026
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