Mecklenburg-Vorpommern
Mehr Kitas, weniger Tagespflegeeltern


In Mecklenburg-Vorpommern werden Kinder unter drei Jahren immer seltener von Tagespflegepersonen gefördert und betreut. Das Bildungsangebot in Kindertageseinrichtungen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die Landesregierung plant mit verschiedenen Maßnahmen die Situation von Tagespflegepersonen zu verbessern.
20.06.2023
Dass die Zahl der Kindertageseinrichtungen zu- und die der Tagespflegepersonen abgenommen hat, lässt sich deutlich an den Zahlen erkennen: Im Jahr 2006 gab es im Land noch 1.004 Kindertagesstätten, im vergangenen Jahr waren es bereits 1.134 Einrichtungen, also 130 Kitas mehr. Die Zahl der Tagespflegepersonen hat sich hingegen von 1.429 im Jahr 2006 auf 772 im Jahr 2022 verringert. Damit hat sich die Anzahl fast halbiert.
„Die Entscheidung für die Kinderkrippe oder für die Tagespflegeeltern ist eine Entscheidung der Eltern, die sie unter vielen Abwägungen treffen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ein weiterer Grund für den Rückgang der Tagespflegestellen ist die Altersstruktur der Fachkräfte.“ Im Jahr 2021 waren von den 818 Kindertagespflegepersonen 146 in einem Alter von über 60 Jahren. Sie erreichen demnächst das Ruhestandsalter. Außerdem komme ihre unterschiedliche Vergütung hinzu, die durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt werde.
„Um hier Verbesserungen zu erzielen, gibt es die politischen Gremien vor Ort – die Kreistage, die Stadtvertretung, die Bürgerschaft oder die direkten Gespräche mit den Landräten. Eine landeseinheitliche Vergütungsregelung kann es nicht geben – im Übrigen wie bei den Erzieherinnen und Erziehern auch nicht – denn das wäre ein Eingriff in die Selbstverwaltung der kommunalen Ebene bzw. der Einrichtungsträger. Darüber hinaus ist eine landeseinheitliche leistungsgerechte Ausgestaltung einer Vergütung aus rechtlichen Gründen unzulässig. Die Landesregierung strebt jedoch weitere Verbesserungen an, um die Situation der Tagespflegepersonen zu verbessen“,
sagte Oldenburg.
4. Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes
Im Rahmen der 4. Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) ist die Umsetzung folgender Vorschläge geplant:
- Kindertagespflegepersonen mit einer Qualifikation als Erzieherin bzw. als Erzieher dürfen bis zu sechs Kinder gleichzeitig betreuen.
- Der Zusammenschluss von bis zu drei Kindertagespflegepersonen soll in ganz oder teilweise genutzten Räumlichkeiten, sogenannten Großtagespflegestellen, künftig ebenfalls möglich sein.
- Es soll zudem möglich sein, dass Kindertagespflegepersonen auch Kinder in Krippen betreuen dürfen, wenn sie über eine langjährige Berufserfahrung verfügen, über eine QHB-Qualifizierung von 300 Stunden sowie einer regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen.
Diese Vorschläge werden von den Expertinnen und Experten im Anhörungsprozess bewertet. Weitere Ideen können von ihnen eingebracht werden.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern vom 15.06.2023
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