Sozialpolitik
Mehr Chancen auf eine duale Ausbildung für benachteiligte Jugendliche
Zum 1. Mai 2015 ist die Assistierte Ausbildung als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Der Vorsitzende der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Karl-Heinz Wiesemann, lobt das Engagement katholischer Verbände und Organisationen der Jugendsozialarbeit.
06.05.2015
Fehlende Wahlfreiheit auf dem Ausbildungsmarkt für Jugendliche
Demographie bedingt sollte sich der Ausbildungsmarkt entspannen. Doch die Zahl erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber nimmt zu. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zählte 2014 rund 810.000 ausbildungsinteressierte Jugendliche. Von diesen hatten bis Ende September 290.000 noch keine Lehrstelle gefunden. Durch eine abgeschlossene Berufsausbildung verbessern Jugendliche ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Allerdings gibt es derzeit auf dem deutschen Ausbildungsmarkt für die Jugendlichen keine wirkliche Wahlfreiheit: Auf 100 Bewerberinnen und Bewerber entfielen in 2013 nur 88,3 Ausbildungsangebote, während 2012 noch 89,1 Plätze zur Auswahl standen – das Verhältnis zwischen angebotenen und nachgefragten Ausbildungsstellen sinkt kontinuierlich. Dabei ist eine fundierte berufliche Qualifikation junger Menschen der beste Schutz vor Armut und Arbeitslosigkeit.
Assistierte Ausbildung wurde im Sozialgesetzbuchverankert
Doch jetzt gibt es Hoffnung, gerade auch für bildungsbenachteiligte und von Armut betroffenen jungen Menschen und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Anfang März beschloss der Deutsche Bundestag mit einer Gesetzesänderung die Assistierte Ausbildung im Sozialgesetzbuch drei (SGB III) zu verankern. Mit der Assistierten Ausbildung können notwendige Begleitstrukturen im Ausbildungsprozess abgesichert werden. Das neue Förderinstrument wird in § 130 SGB III, zunächst befristet bis Oktober 2018 eingeführt. Das geänderte Gesetz tritt zum 1. Mai 2015 in Kraft. Mit dem neuen Förderinstrument können Jugendliche und Ausbildungsbetriebe gemeinsam eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung für die erfolgreiche Gestaltung eines Ausbildungsverhältnisses erhalten.
"Mit der Einführung der Assistierten Ausbildung erhalten Jugendliche eine Perspektive und Hoffnung auf einen Berufsabschluss", stellt Jugendbischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Vorsitzender der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz) heraus. "Ich freue mich über die neuen Möglichkeiten für Jugendliche, die einen erhöhten Förderbedarf haben und spreche allen Beteiligten an diesem Erfolg meinen herzlichen Dank aus", so Wiesemann. In der länger andauernden politischen Debatte sowie im Gesetzgebungsverfahren konnten katholische Verbände und Organisationen jungen Menschen eine Stimme verleihen, die Gehör fand. Für einige wesentliche Veränderungen im Gesetzestext sieht Wiesemann die Lobbyarbeit katholischer Verbände verantwortlich.
Der Kommentar von Bischof Wiesemann wurde veröffentlicht in den "Jugendsozialarbeit News" Ausgabe 531 vom 4. Mai 2015 unter: <link http: www.bagkjs.de aktuelle_ausgabe external-link-new-window artikel im>www.bagkjs.de/aktuelle_ausgabe
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit vom 04.05.2015
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