Kindertagesbetreuung
Mecklenburg-Vorpommern: Die gebührenfreie Kita ist da
![Eine Gruppe von kleinen Kindern, halten sich freudig an den Händen und strecken ihre Arme nach vorne Eine Gruppe von kleinen Kindern, halten sich freudig an den Händen und strecken ihre Arme nach vorne](/fileadmin/_processed_/c/a/csm_Fotolia_214392233_Subscription_XXL_defdaaeb5b.jpg)
Zum 1. Januar 2020 tritt das neue Kindertagesförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (KiföG MV) in Kraft. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung der gebührenfreien Kita. Außerdem wird weiter in die Qualitätsentwicklung investiert. Das Sozialministerium informiert zu Fragen in diesem Kontext auf einer Sonderseite.
10.01.2020
Zum Start des KiföG MV betont Sozialministerin Stefanie Drese: „In keinem Bundesland ist die Elternbeitragsfreiheit so umfassend ausgestaltet, wie bei uns. Sie gilt in allen Förderarten – in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege – und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich“.
Mit dem neuen KiföG setzt Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht Dreses die Vision einer kostenfreien Bildung von Anfang an konsequent um. „Kitas sind Bildungseinrichtungen. Der gleichberechtigte Zugang für alle Kinder in unserem Land unabhängig vom Einkommen der Eltern leistet einen bedeutenden Beitrag für mehr Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit“, verdeutlicht die Ministerin.
Entlastung für Familien mit niedrigem Einkommen
Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Land in Höhe von rund 145 Millionen Euro jährlich (davon maximal rund 37 Millionen Euro jährlich durch den Bund) sei deshalb eine wertvolle Investition in die Zukunft aller Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, so Drese. Durch die Abschaffung der Elterngebühren entlaste das Land zudem vor allem Alleinerziehende und Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, die bisher bis zu 23 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Kindertagesförderung ihres Kindes zahlen.
Insgesamt wird das Land ab 2020 nach Angaben der Ministerin pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung investieren.
Entbürokratisierung der Finanzierung
Drese hebt darüber hinaus hervor, dass mit dem neuen KiföG das komplizierte Finanzierungssystem der Kindertagesförderung komplett umgestellt und deutlich entbürokratisiert werde. „Die prozentuale Beteiligung des Landes steigt als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen mit der kommunalen Ebene von 43,43 Prozent auf 54,5 Prozent. Die Gemeinden beteiligen sich mit 32 Prozent und die Landkreise/ kreisfreien Städte mit 13,5 Prozent an den Gesamtkosten für die Kindertagesförderung“, so Drese.
Hinzu komme, so Drese, eine feste kindbezogene Gemeindepauschale, die den Gemeinden Planungssicherheit vor Ort verschafft und zu deutlichen Verwaltungsvereinfachungen für die Landkreise und kreisfreien Städte führt. „Auch für die Träger der Kita-Einrichtungen und damit meist für die Kita-Leitungen wird bürokratischer Aufwand abgebaut“, so die Ministerin.
Investition in Qualitätsmaßnahmen
„Mit dem neuen KiföG investieren wir dauerhaft weitere sieben Millionen Euro für Qualitätsmaßnahmen“, führt Drese weiter aus. Diese seien etwa für die Stärkung der mittelbaren pädagogischen Arbeit und der Fach- und Praxisberatung, die Einführung einer Mentorenvergütung sowie qualitative Verbesserungen für Kindertagespflegepersonen vorgesehen.
Drese: „Bei allen vor uns stehenden Herausforderungen können wir feststellen, dass sich der Bereich der frühkindlichen Bildung qualitativ und quantitativ in den vergangenen Jahren enorm verbessert hat. Unsere Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweit herausragend – bei der Zahl der betreuten Kinder, bei der Zahl der Ganztagsplätze, beim Betreuungsumfang, bei der Fachkraftquote und ab Januar 2020 auch bei der Elternbeitragsfreiheit, die so umfänglich kein anderes Bundesland zu bieten hat.“
Weiterführende Informationen
Das Sozialministerium hat auf seiner Webseite auf einer Sonderseite alle relevanten Informationen und Fakten zur Einführung der beitragsfreien Kita und zum neuen KiföG zusammengetragen. Darunter befinden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 01.01.2020
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