Diakonie

Leistungswirrwarr beenden – Kindergrundsicherung einführen

Während der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende November berieten die Bundesländer über die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nach Ansicht der Diakonie müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht sowie bedarfsgerecht ausgestaltet werden.

01.12.2020

Bei Kindern umfassen Kindergeld, Kinder-Regelsatz, Kinderzuschlag, der Kinderfreibetrag, der Mindestbetrag im Elterngeld für Einkommensarme von 300 Euro und das Bildungs- und Teilhabepaket Aspekte der Existenzsicherung. Die bisherigen Regelungen der Gewährleistung und Anrechnungsmodalitäten sind mit doppeltem bürokratischen Aufwand verbunden und in der Beantragung unnötig kompliziert. Sie führen immer wieder zu Auszahlungsbeträgen in einer zur familiären Situation widersprüchlichen Höhe, die nicht bedarfsgerecht sind und mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen führen als bei Niedrigsteinkommen.

Die Diakonie setzt sich für die Umsetzung einer einheitlichen Kindergrundsicherung ein. Die Kindergrundsicherung sieht antragsfrei einen existenzsichernden Sockelbetrag vor. Weitere persönliche Bedarfe und die Absicherung der Wohnkosten ergänzen diesen Betrag. Die Ermittlung zusätzlicher finanzieller Bedarfe darf die Auszahlung des Sockelbetrages, die jeweils am Monatsanfang erfolgt, nicht verzögern.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Wirrwarr von existenzsichernden Leistungen für Kinder vom Kindergeld über den Kinderzuschlag und Kinderregelsatz bis zum Kinderfreibetrag muss beendet werden. Viele Familien verlieren den Überblick und wissen nicht um die ihnen zustehenden Leistungen. Außerdem ist die Beantragung bürokratisch und kompliziert. Häufig werden Leistungen auch noch untereinander verrechnet. Das Ergebnis sind intransparente und ungerechte Auszahlungen. So kann es mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen kommen als bei Niedrigsteinkommen. Deshalb müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht und unkompliziert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.

Eine antragsfreie Kindergrundsicherung mit einem existenzsichernden Sockelbetrag gewährleistet eine einfache und unkomplizierte Förderung von Kindern und Familien. Wohnkosten werden ergänzend finanziert. Bedürftige Familien erhalten zusätzliche Unterstützung. Wer mehr braucht, soll direkt mehr bekommen.“

Hintergrund

Die Diakonie-Position ist im Hintergrundpapier „Kindergrundsicherung: Einheitlich, einfach und bedarfsgerecht" (PDF, 221 KB) erläutert.

Quelle: Diakonie Deutschland vom 25.11.2020

Redaktion: Miriam Gill

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