Sozialpolitik
Leistungen für Bildung und Teilhabe: Zuschuss für den Kauf von Schulmaterialien

Zum Start des neuen Schuljahres weist das Bundesfamilienministerium auf die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit geringem Einkommen hin. Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf 150 Euro Unterstützung pro Schuljahr, wenn sie den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Die Leistungen können auch rückwirkend beantragt werden.
10.09.2020
Viele Eltern und Alleinerziehende sowie Schülerinnen und Schüler besorgen zum Start des Schuljahres neue Materialien: Schulranzen, Sportsachen, Taschenrechner und mehr. Das kostet Geld, das in Familien mit kleinen Einkommen oft fehlt. Deshalb steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Unterstützung aus dem Schulbedarfspaket zu: 100 Euro können sie für das erste Schulhalbjahr erhalten, Anträge dafür sind jederzeit möglich. Für das zweite Schulhalbjahr können ab Februar weitere 50 Euro beantragt werden. Insgesamt hält das Schulbedarfspaket also 150 Euro für jedes berechtigte Schulkind pro Schuljahr bereit.
Voraussetzung ist, dass Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Ein Anspruch besteht auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen.
Weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Das Schulbedarfspaket ist Bestandteil der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das sind Leistungen, mit denen der Staat Eltern und Alleinerziehende sowie Kinder und junge Erwachsene bei den Kosten in der Schule und in der Freizeit unterstützt. Darunter fallen neben dem Schulbedarfspaket auch:
- ein- und mehrtägige Ausflüge mit der Kita, Schule oder Kindertagespflege (zum Beispiel eine Klassenfahrt),
- die Kosten für Schülerbeförderung,
- gemeinsame Mittagessen in Schule (auch in Kooperation mit Hort), Kita oder Kindertagespflege,
- angemessene Lernförderung, auch ohne Versetzungsgefährdung sowie
- soziale und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinschaft, zum Beispiel im Sportverein oder an der Musikschule: 15 Euro monatlich.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden sich in einer Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Leistungen können bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragen werden, also auch noch nach Beginn des Schuljahres.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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