Hessen
Landesjugendamt führt digitales Serviceportal ein
Mit dem neuen Serviceportal für Jugendhilfeeinrichtungen erleichtert das Hessische Landesjugendamt die digitale Antragstellung: Betriebserlaubnisse, Personal-, Vorkommnis- und Belegungsmeldungen können papierlos übermittelt werden. Das entlastet die Behörden und stärkt den Fokus auf Kinder- und Jugendschutz.
06.12.2024
Das im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales beheimatete Landesjugendamt hat mit dem „Serviceportal Betriebserlaubnis und Einrichtungsaufsicht Jugendhilfe“ ein digitales Angebot geschaffen, das Trägern betriebserlaubnispflichtiger (teil-)stationärer Einrichtungen der Jugendhilfe (nach § 45 SGB VIII) ermöglicht, Betriebserlaubnisanträge digital und papierlos zu stellen. Zudem können gesetzlich vorgeschriebene Personal-, Vorkommnis- und Belegungsmeldungen über das Portal erfolgen. Davon ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen. Mit dem neuen Angebot setzt das Ministerium in einem zentralen gesetzlichen Aufgabenbereich des Landesjugendamts die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes um und entlastet mit dem digitalen Zugang zu Verwaltungsverfahren Einrichtungsträger und Behörden.
„Mit dem Serviceportal leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Arbeit des Landesjugendamts, in dem Verwaltungsaufwand abgebaut und so eine stärkere Konzentration auf die fachlichen Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes in Einrichtungen ermöglicht wird“,
sagte Sozialministerin Heike Hofmann. Sie kündigte zudem an, dass in einem nächsten Schritt auch ein digitales Einrichtungsverzeichnis entwickelt und bereitgestellt werde, um einen differenzierten Überblick über das bestehende Einrichtungsangebot in Hessen zu erhalten.
Hintergrund
Die gesetzlichen Aufgaben des Landesjugendamts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen werden vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales in Kooperation mit den örtlichen Jugendämtern wahrgenommen. Träger von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche außerhalb des Elternhauses Tag und Nacht betreut werden (z.B. Einrichtungen der Jugendhilfe, Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige, Internate und Schülerwohnheime), benötigen nach § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis. Der dafür notwendige Antrag muss dem Landesjugendamt über das örtlich zuständige Jugendamt zugeleitet werden.
Die Antragstellung und die Übermittlung der Personal-, Vorkommnis- und Belegungsmeldungen kann digital und papierlos erfolgen. Informationen zum Portalzugang erhalten die Träger bei der für Ihre Einrichtung zuständigen örtlichen Einrichtungsaufsicht im Jugendamt, die auch beratend zur Seite steht.
Quelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 29.11.2024
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