Kindertagesbetreuung
Ländermehrheit im Bundesrat gegen Betreuungsgeld
Die von Rheinland-Pfalz zusammen mit Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesinitiative zur Aufhebung des Betreuungsgelds war erfolgreich.
25.03.2013
Familienministerin des Landes Rheinland-Pfalz Irene Alt begrüßt den Beschluss: „Ich freue mich, dass eine Mehrheit der Länder unserer Gesetzesinitiative zugestimmt hat, das unsinnige Betreuungsgeldgesetz wieder aufzuheben. Damit entspricht nun auch der politische Wille der Länderkammer dem weit überwiegenden Willen der Bevölkerung in Deutschland. Unsere Berechnungen haben ergeben, dass mit dem Volumen des Betreuungsgeldes bis 2016 Mittel für mehr als 100.000 Euro U-3-Plätze zur Verfügung gestellt werden könnten. So sähe eine Familienpolitik aus, die sich an den wirklichen Bedürfnissen der Menschen orientiert." Nach Meinung der Familienministerin sollten die Gelder aus dem Betreuungsgeld daher für die Bildung und Betreuung für unter dreijährige (U3) Kinder eingesetzt werden.
Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatte Alt darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeld bildungspolitisch, sozialpolitisch, frauenpolitisch und integrationspolitisch die falschen Signale sende. So habe es etwa fatale Folgen für die Chancengerechtigkeit von Kindern und zwar besonders für diejenigen, die auf eine Förderung außerhalb ihres Elternhauses angewiesen seien. „Wir wissen aus Untersuchungen: Jedes Jahr in der Kita zählt! Der Schlüssel für Bildungserfolg ist frühkindliche Betreuung und Bildung von Anfang an. Es ist außerdem allgemein bekannt, dass Kinder ihre sozialen Fähigkeiten in der Interaktion mit anderen Kindern entwickeln.“
Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 22.03.2013
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