Jugendschutzgesetz
Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens für 14- und 15-jährige
Der Bundesrat hat am im September eineEntschließung zum sogenannten begleiteten Trinken gefasst. Mit dieser fordert er die Bundesregierung auf, imJugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind.
30.10.2025
„Ein frühzeitiger Alkoholkonsum hat gravierende gesundheitliche Auswirkungen auf das sich entwickelnde Gehirn“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in ihrer Rede im Bundesrat. Das gelte besonders während der Pubertät, wenn sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase befindet. Drese macht sich seit Jahren für mehr Jugendschutz stark und hat mehrere Initiativen im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch initiiert.
Folgen des Alkoholkonsums im Kindes- oder Jugendalter können nach Angaben von Drese Beeinträchtigungen wichtiger Gehirnfunktionen sein, aber auch in Schwangerschaften die Entwicklung einer fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD). Dabei erleidet das ungeborene Kind irreversible Schädigungen im Gehirn mit lebenslangen Folgen. „In Deutschland werden jedes Jahr ca. 10.000 Kinder mit solchen alkoholbedingten Schädigungen geboren“, verdeutlichte Drese.
„Erschreckend ist, der hohe Anteil von jungen Menschen, die so viel trinken, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen“, führte Drese weiter aus. So mussten im vergangenen Jahr etwa 8.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren wegen einer Alkoholvergiftung in einer Klinik behandelt werden. Auch der Zeitpunkt des durchschnittlich ersten Alkoholkonsums im Alter von rund 14 Jahren sieht die Ministerin kritisch.
„In unseren Suchtberatungsstellen geben über 70 Prozent der Alkoholsüchtigen an, dass sie vor dem 14. Lebensjahr das erste Mal Alkohol konsumiert haben, viele mehrfach bis hin zum Rausch“, sagte Drese.
Die mit dem Entschließungsantrag intendierte Streichung des § 9 Absatz 2 JuSchG ist nach Auffassung von Drese ein wichtiger Schritt, um dem risikoreichen Alkoholkonsum bei Jugendlichen entgegenzuwirken. „Lassen Sie uns gemeinsam dem Alkoholmissbrauch den Kampf ansagen. Lassen Sie uns gemeinsam Kinder und Jugendliche besser schützen“, sagte Drese in Richtung der anderen Bundesländer.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport vom 26.09.2025
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