Chancen-Aufenthaltsrecht

Kritik an Kompromiss beim Chancen-Aufenthalt auf Kosten von geflüchteten Jugendlichen

Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, drohen am kommenden Freitag Kompromiss-Beschlüsse im Bundestag. Nun melden sich der Bundesfachverband BumF, terre des hommes, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL zur Wort und kritisieren, dass ausgerechnet die Zukunft von jungen Menschen verbaut werde, um einen solchen Kompromiss zu erzielen. Auch wird Die Forderung an die Abgeordneten laut, den Verschärfungen nicht zuzustimmen.

12.12.2022

Lennart Scholz vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) kommentiert die geplanten Änderungen:

„Der ganze Sinn und Zweck der neuen Regelungen ist es, Wege aus der Duldung in einen gesicherten Aufenthalt und damit Arbeit und Bildung zu ermöglichen. Dieser Vorschlag bedeutet genau das Gegenteil: Ein Weg in die Duldung und damit Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Regelrecht perfide wirkt es, dass Koalitionskompromisse augenscheinlich ausgerechnet auf den Schultern junger Menschen ausgehandelt werden”.

Die vergangenen Tage sei aus Koalitionskreisen zu erfahren gewesen, dass sich darauf geeinigt wurde, beim Bleiberecht für „gut integrierte“ Jugendliche und Heranwachsende (§25a AufenthG) Verschärfungen in Kauf zu nehmen, damit die FDP dem Gesetzesvorhaben zustimme.

§25a AufenthG sehe momentan vor, dass „gut integrierte“ junge Menschen ein Bleiberecht erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – u.a. ein erfolgreicher Schulbesuch oder den Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses und ein 4-Jähriger Voraufenthalt. Die  Voraufenthaltszeit solle mit der Neuregelung auf drei Jahre reduziert werden, heißt es von seitens des Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V..

Einjährige Vorduldungszeit

Auf Drängen der FDP solle nun zusätzlich eine einjährige Vorduldungszeit als Hürde eingeführt werden, die bisher keine Voraussetzung sei. Faktisch würde diese Neuregelung bewirken, dass deutlich weniger junge Menschen von der Regelung profitieren könnten als bisher geplant. Stattdessen würden Ausländerbehörden die Möglichkeit erhalten, „gut integrierte“ junge Menschen während der Vorduldungszeit abzuschieben.

Gleichzeitig würde die Regelung vor allem die jungen Menschen treffen, die besonders schnell in Deutschland ihren Weg machen und die ohnehin hohe Anforderungen an schulische Erfolge noch während des Asylverfahrens erfüllen müssten. Junge Menschen, die schon während des Asylverfahrens eine Ausbildung beginnen würden, drohe zudem in bestimmten Fällen während der Vorduldungszeit ein Beschäftigungsverbot und sie müssten die Ausbildung für ein Jahr unterbrechen.

Quelle: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 30.11.2022

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