Flucht und Migration

Kosten für unbegleitete Minderjährige: Finanzministerkonferenz fordert stärkere Beteiligung vom Bund

Die Länder fordern vom Bund eine unbefristete, mindestens hälftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Diesen Beschluss hat die Finanzministerkonferenz der Länder Mitte Januar gefasst. Die Kosten für die Betreuung und Integration unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge seien zuletzt immer stärker gestiegen.

30.01.2018

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder fordern eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Finanzministerkonferenz hat am 18. Januar in Berlin auf Initiative von Schleswig-Holstein einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darin fordern die Länder vom Bund eine unbefristete, mindestens hälftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kosten. „Humanität kennt keine Grenzen. Jedes Kind in Deutschland hat ein Recht auf Schutz und die Förderung seiner individuellen Entwicklung und Persönlichkeit“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold am 18. Januar in Kiel. „Vor dem Hintergrund dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe fordern wir als Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder eine fairere Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen“, so Heinold weiter.

Schutz des Kindeswohls sicherstellen

In Deutschland sind anknüpfend an internationale Rechtsvorschriften bei der Einreise von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls sicherzustellen. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Auch junge Volljährige müssen laut Gesetz unterstützt werden, sofern sie noch nicht zu einer eigenständigen Lebensführung in der Lage sind. Als junge Volljährige gelten Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zum 21. Lebensjahr gewährt, in begründeten Fällen für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus.

Kosten für Betreuung und Integration stärker gestiegen

Die Kosten für die Betreuung und Integration unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge waren zuletzt immer stärker gestiegen. Ursachen hierfür sind vor allem der Verbleib vieler Volljähriger im System der Jugendhilfe, sowie ein massiver Bedarf an psychologischer und psychiatrischer Betreuung der oftmals traumatisierten jungen Menschen. Darüber hinaus tragen die Länder auch die Kosten für die Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen.

Kostenübernahme des Bundes deckt Ausgaben nicht

Zwar findet bereits eine anteilige Kostenübernahme durch den Bund statt, doch die in den Ländern anfallenden Ausgaben können hierdurch nur zu einem sehr geringen Teil gedeckt werden. Das Land Schleswig-Holstein hat im Jahr 2017 insgesamt 105,2 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aufgewendet. Der Entlastungsbetrag des Bundes für Schleswig-Holstein betrug in 2017 hingegen lediglich 11,9 Millionen Euro.

„Das Thema Integration lässt keinen Stillstand mehr zu.“

Finanzministerin Monika Heinold zeigte sich heute erfreut, dass der Ende 2017 von Schleswig-Holstein eingebrachte Vorschlag zu einer gemeinsamen Beschlussfassung geführt hat: „Die Länder müssen zusammenhalten wenn sie wollen, dass ihre Stimme beim Bund Gehör findet. Wir dürfen nicht locker lassen, denn die bisher mit der Sondierungsvereinbarung von CDU/CSU und SPD zugesagten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Wir brauchen zügig eine handlungsfähige Bundesregierung, die den Ländern eine stärkere Kostenbeteiligung verbindlich zusagt. Das Thema Integration lässt keinen Stillstand mehr zu“, appellierte Heinold.

Quelle: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein vom 18.01.2018

Back to Top