Sozialpolitik

Konflikt um Tarifverträge in der Diakonie: Arbeitgeber droht Arbeitnehmern

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands (DW-EKD) aufgefordert, endlich die Wünsche und Forderungen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Anwendung der verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte ernstzunehmen.

19.04.2010

„Es ist der erklärte Willen der Arbeitnehmervertreter, den so genannten 'dritten Weg' der Arbeitsrechtssetzung durch reguläre Tarifverträge abzulösen. Das sollte der Arbeitgeber Diakonisches Werk endlich respektieren“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke.

Zuvor war der zweite Versuch des Diakonischen Werkes gescheitert, in einer Delegiertenversammlung die Arbeitnehmervertreter für die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) des DW-EKD zu wählen. In der Wahlversammlung am vergangenen Freitag forderte die Mehrheit der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter den Umstieg auf Tarifverhandlungen und lehnte die Wahl einer neuen Arbeitsrechtlichen Kommission ab. Diese ARK regelt die Arbeitsbedingungen für mehr als 130.000 Beschäftigte in diakonischen Einrichtungen durch die so genannten Arbeitsvertragsrichtlinien des DW-EKD. Wie zuvor schon im Januar scheiterte der Vorgang formal an der fehlenden Mehrheit zur Wahl einer Versammlungsleitung. 

Paschke kritisierte, dass das Diakonische Werk die Arbeitnehmervertreter vor der Wahlversammlung massiv unter Druck gesetzt hat: „Den Verhandlungspartner einfach zu entmachten, wenn er nicht gefügig ist, passt nicht in die heutige Arbeitswelt.“ Der Vizepräsident der EKD, Dr. Wolfgang Teske, hatte der Arbeitnehmerseite ihre Entmachtung angedroht, falls die Wahl vom vergangenen Freitag wieder erfolglos bleiben sollte. In einem Schreiben vom 31. März 2010, das der Gewerkschaft ver.di vorliegt, heißt es: „Sollten sich die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen nicht länger bereit erklären, am dritten Weg in der Diakonie mitzuarbeiten, und wir würden ein erneutes Scheitern der Wahl zur Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission unseres Werkes - egal aus welchem Grunde - so interpretieren, wird das Diakonische Werk keine Tarifverhandlungen aufnehmen, sondern den dritten Weg mit anderen Partnern gestalten oder die Setzung des Arbeitsrechtes an die Diakonische Konferenz zurückgeben.“

Paschke forderte die diakonischen Arbeitgeber dagegen erneut zu Tarifverhandlungen auf: „Ich fordere die Leitung des Diakonischen Werks der EKD auf, diese Drohung umgehend zurückzunehmen. Das Diakonische Werk gehört an den Verhandlungstisch. Nur dort lassen sich Lohnkonflikte lösen.“

ik

Back to Top