„Inklusion jetzt!“

KJSG muss über reine Schnittstellenbereinigung hinausgehen

An einer Gesamtzuständigkeit von Leistungen für junge Menschen unter dem Dach des SGB VIII führe kein Weg vorbei, so der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen und der Evangelische Erziehungsverband in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG). Sie ist im Rahmen des Modellprojekts „Inklusion jetzt!“ entstanden.

29.10.2020

Im Modellprojekt „Inklusion jetzt!“ entwickeln die beiden christlichen Erziehungshilfefachverbände, der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) und der Evangelische Erziehungsverband (EREV), zusammen mit über 60 beteiligten Modellstandorten inklusive Konzepte für die Praxis der Erziehungshilfen. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen wird den vierjährigen Modellprozess des Projekts inhaltlich stark beeinflussen, sind damit doch zentrale Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Inklusion in den Hilfen zur Erziehung angesprochen.

Gleichzeitig werden in dem Projekt „Inklusion jetzt!“ empirische Erkenntnisse gewonnen, aus denen sich konkrete Empfehlungen für die Ausgestaltung der Rechtsgrundlage hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ableiten lassen.

So will die Stellungahme aus dem Modellprojekt „Inklusion jetzt!“ zu den unterschiedlichen Aspekten der Verlautbarungen aus den Verbänden und Repräsentationsorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe eine weitere Facette hinzufügen, deren Blick vornehmlich aus der unmittelbaren Praxis der Erziehungshilfen kommt. Sie basiert auf einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Jan Kepert.

In der Stellungnahme mahnen die Verbände eindringlich an, dass Inklusion in der Praxis nur gelingen kann, wenn die Reformbemühungen über eine reine Schnittstellenbereinigung hinausgehen. Die Verantwortlichen und Beteiligten des Modellprojektes betonen, dass an der Herbeiführung der Gesamtzuständigkeit von Leistungen für junge Menschen unter dem Dach des SGB VIII fachlich wie verwaltungstechnisch kein Weg vorbeiführt. Es braucht jetzt eine verbindliche, gesetzlich verankerte Weichenstellung durch den Gesetzgeber.

Die Stellungnahme (PDF, 425 KB) im Wortlaut steht auf der Webseite des BVkE zum Download zur Verfügung.

KJSG-RefE 2020

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.

Quelle: Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) und Evangelischer Erziehungsverband (EREV)

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