Bremen
Kindertagespflegepersonen dürfen in Kitas als Zweitkraft tätig werden
Seit Montag, 10. Oktober 2022, liegt das Ergebnis der Abstimmung über die Veränderung der Richtlinie für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen (RiBTK) vor. Die Änderung wurde beschlossen: Kindertagespflegepersonen können jetzt als Zweitkraft auch in Krippengruppen eingesetzt werden.
17.10.2022
Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten, gerade auch solche Menschen für den Weg in die Kindertagespflege zu gewinnen, für die der Schritt in die Selbständigkeit eine zusätzliche Hürde ist oder deren private Räumlichkeiten nicht geeignet sind.
Die Senatorin hat in den zurückliegenden Wochen sowohl bei den Trägern als auch bei der Gewerkschaft Ver.di und den Personalvertretungen für den neuen Weg geworben. Dabei hat sie deutlich gemacht, dass das neue Modell kein Sparmodell für die Träger sein wird, sondern dass die Personalsituation insgesamt verbessert werden soll. Auch mit den Ortsamtsleitungen und mit den Quartiersmanger:innen hat die Senatorin zusammengesessen und um Unterstützung bei der Ansprache interessierter Personen gebeten. Außerdem wird jetzt in den Stadtteilen und Quartieren mit Unterstützung der Kräfte „vor Ort“ nach geeigneten Räumen für externe Kindertagespflege geschaut.
Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp sagt im Hinblick auf die neue Regelung, dass es selbstverständlich Weiterbildungsmöglichkeiten geben werde, um auch eine Kindertagespflegeperson berufsbegleitend zur sozialpädagogischen Assistenz beziehungsweise zur Erzieherin und zum Erzieher aus- und weiterzubilden.
Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp sagt weiterhin:
„Der neue Weg ist ein wichtiger Einstieg in die Kindertagesbetreuung. Gemeinsam mit PiB und dem Paritätischen Bildungswerk Bremen werden wir ihn jetzt engagiert weiter gestalten. Er bietet Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zu einer sozialpädagogischen Fachkraft bis hin zur Erzieherin und zum Erzieher. Wir brauchen so viel bestqualifiziertes Personal wie möglich. Da müssen wir auch andere Zielgruppen ansprechen und berufsbegleitend qualifizieren.“
Quelle: Senatskanzlei Bremen vom 10.10.2022
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