Baden-Württemberg
Kindertagespflege bedauert die Fokussierung auf Tageseinrichtungen

Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. begrüßt die Einigung beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder in der Grundschule. Dass die Kindertagespflege jedoch nur ergänzend oder bei besonderem Bedarf herangezogen wird, sei allerdings nicht nachzuvollziehen.
08.09.2021
„Der Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ist eine gute Nachricht und für viele Familien ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Allerdings ist es nicht nachzuvollziehen, wieso der Rechtsanspruch nur von Tageseinrichtungen erfüllt werden kann, die Kindertagespflege jedoch nur ergänzend oder bei besonderem Bedarf herangezogen wird“, kommentiert die 1. Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg, Christine Jerabek, die vom Bundestag bestätigte Einigung des Vermittlungsausschusses. „Hier wurde eindeutig eine Chance verpasst“, ergänzt die Vorsitzende.
Das bestehende Betreuungsangebot qualifizierter Tagesmütter und -väter sollte genutzt werden
Gerade in Baden-Württemberg werden mehr Schulkinder in Kindertagespflege betreut als Kinder im Kindergartenalter. So steht die individuelle Förderung von Kindern, die Fokussierung auf deren Talente und Bedürfnisse bei einer Betreuung durch Kindertagespflegepersonen besonders im Vordergrund. Gleichzeitig bietet die Kindertagespflege den betreuten Kindern und deren Eltern größtmögliche Flexibilität, um Angebote und Aktivitäten wie Musikunterricht oder auch das Treffen mit Freunden unkompliziert zu ermöglichen. Auch bei der Hausaufgabenbetreuung können Kindertagespflegepersonen durch das in der Kinderanzahl begrenzte Betreuungssetting auf jedes einzelne Kind und dessen Bedürfnisse eingehen.
„Bislang hat sich die Landesregierung in Baden-Württemberg als Unterstützerin der Kindertagespflege gerade im Schulkinderbereich erwiesen. Wir hoffen, dass dies mit Blick auf die Förderung der Investitionskosten zum Erhalt oder zur Schaffung neuer Plätze in der Kindertagespflege auch weiterhin der Fall sein wird“, so Jerabek weiter.
Der Landesverband Kindertagespflege wird nun das Gespräch mit dem Land und den kommunalen Landesverbänden suchen. „Wir wollen sicherstellen, dass trotz des Vorrangs der institutionellen Einrichtungen bei der Erfüllung des Rechtsanspruches das Wohl des Kindes immer im Zentrum der Entscheidung über die bestmögliche Betreuungsform steht. Darüber hinaus sollten wir alle das gemeinsame Interesse haben, dass der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Ich sehe aktuell keine Entspannung des Fachkräftemangels. Insofern wäre es fahrlässig, das bestehende, flexible und zuverlässige Betreuungsangebot qualifizierter Tagesmütter und -väter nicht bestmöglich zu nutzen“, so Jerabek abschließend.
Über den Landesverband Kindertagespflege
Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. ist ein vom Land geförderter Dach- und Fachver¬band für die Kindertagespflege in Baden-Württemberg und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Der Verband fördert als Fachservicestelle den Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege im Land. Die Landesge¬schäftsstelle wirkt als zentrale Informationsstelle für Kooperationspartner und über 50 Mitgliedsvereine und ist deren politische Vertretung auf Landesebene.
Quelle: Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. vom 07.09.2021
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