Bundestagung

Kinderschutz zwischen Rechtsanspruch, Wunsch und Wirklichkeit Impulse zur Weiterentwicklung der Inobhutnahme

Die IGfH-Fachgruppe Inobhutnahme veranstaltet vom 09.-10.10.2025 in Erkner bei Berlin eine Bundestagung. Es soll sich mit zentralen Fragen der Inobhutnahme aus Praxis und Theorie beschäftigt und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.

21.05.2025

Suchen Sie gemeinsam mit der IGfH-Fachgruppe Inobhutnahme nach Lösungen, knüpfen Sie neue Verbindungen und nutzen Sie den fachlichen Austausch!  

Die IGfH-Fachgruppe Inobhutnahme veranstaltet vom 09.-10.10.2025 in Erkner bei Berlin eine Bundestagung. Es soll sich mit zentralen Fragen der Inobhutnahme aus Praxis und Theorie beschäftigt und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. In Workshops, Foren und Vorträgen werden u. a. die Themen Verweildauer, Clearing, Zusammenarbeit mit Eltern, Trägerverantwortung oder die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Jugendämter genauso wie die aktuelle Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter oder junger Kinder in der Inobhutnahme praxisorientiert in den Fokus gestellt. 

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll die Rechtsposition junger Menschen und Familien in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig gestärkt werden. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe richten sich darauf aus, die Rechte der jungen Menschen und Eltern zu verwirklichen und beteiligungsorientierte Hilfen zu gestalten, doch die Rahmenbedingungen erschweren dies zunehmend. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung aus Praxis und Forschung, die die Fach- und Konzeptentwicklung bereichern. In der Praxis zeigt sich eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Das Arbeitsfeld der Inobhutnahme steht besonders unter Druck, da geeignete Lösungen sowie Anschlusshilfen fehlen und sich der Fachkräftemangel spürbar auswirkt. Die Anforderungen nehmen zu und wir müssen ihnen fachlich begegnen.

Quelle: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) e.V. vom 20.05.2025