Hessen

Kinder- und Jugendrechte werden immer bekannter

Hessen fördert die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und folgt den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses für den Aus- und Aufbau von Strukturen. Ein Baustein ist ein Kinder- und Jugendrechtemonitoring. Dazu liegen nun die ersten Zahlen des Zwischenberichts vor.

11.09.2023

Hessen fördert die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und folgt dabei den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses für den Aus- und Aufbau von Strukturen. Ein Baustein ist ein Kinder- und Jugendrechtemonitoring. Darin sind drei Zwischenberichte zur Bekanntmachung von Kinder- und Jugendrechten, zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen festgelegt. Heute wurden die Zahlen des ersten Zwischenberichts zur Bekanntmachung der Kinder- und Jugendrechte in Hessen veröffentlicht. Hessen hat diesen wichtigen Meilenstein damit als erstes Bundesland erreicht.

Hessen Pionier bei Umsetzung

Sozial- und Integrationsminister Kai Klose erklärt:

„Wir haben die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beauftragt, im Zeitraum 2021 bis 2024 ein unabhängiges Kinder- und Jugendrechte-Monitoring zu konzipieren und freuen uns, dass das Land Hessen Pionier bei der Umsetzung und Stärkung der Kinderrechte ist“.

Besonders erfreulich sei, dass sowohl der Zwischenbericht als auch das Konzept des Monitorings gemeinsam mit Interessenvertretungen, Wissenschaft und Expert*innen erarbeitet wurden. Ohne deren Zeit, Engagement und Wissen hätte das Monitoring nicht umgesetzt werden können.

Positives Fazit und Empfehlung

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zieht zur Lage der Kinder- und Jugendrechte in Hessen ein positives Fazit:

„Das Land ist insgesamt auf einem guten Weg bei der Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention. Wir empfehlen, die Kinder- und Jugendrechte weiter bekanntzumachen, insbesondere in den Verwaltungen auf Ebene des Landes und der Kommunen“,

sagt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-KRK. Die Erhebungen der Monitoring-Stelle bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen (nicht-repräsentative Befragung, unter 1.000 Teilnehmer*innen) und Mitarbeiter*innen in Politik, Verwaltung und Justiz (repräsentative Befragung unter allen Verwaltungen des Landes und der Kommunen) zeigen, dass diese bei allen Befragten seit den letzten Erhebungen 2018 (Kinderrechte-Charta sowie DKHW) bekannter geworden sind.

Kinder und Jugendliche haben gutes Wissen über ihre Rechte

Knapp ein Vierteil (24 Prozent) der von der Monitoring-Stelle befragten Kinder und Jugendlichen in Hessen hat nach eigener Einschätzung ein gutes Wissen über die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinder- und Jugendrechte. Die Schule ist laut Bericht der Monitoring-Stelle der zentrale Vermittlungsort, an dem Kinder und Jugendliche ihr Wissen über die Kinder- und Jugendrechte erlangen.

Eltern und Personenberechtigte sind gut informiert

Erfreulich ist auch, dass in Hessen 23 Prozent der Erwachsenen nach eigener Einschätzung ein gutes Wissen über die Kinder- und Jugendrechte haben. Bei den Eltern bzw. den Personenberechtigten sind es sogar 27 Prozent. Das ist deutlich mehr als im bundesweiten Durchschnitt (zwölf Prozent im Jahr 2018: Kinderrechte-Charta). „Wer weiß, welche Rechte Kinder und Jugendliche haben, kann sie umsetzen und wer seine Rechte kennt, kann sie wahrnehmen und für sie einstehen“, so Miriam Zeleke, die Beauftragte der Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte in Hessen.

Wissen über Kinder- und Jugendrechte in Verwaltung ausbauen

Weiteren Bedarf sieht die Monitoring-Stelle bei der Bekanntmachung der Kinder- und Jugendrechte in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen:

„87,4% der kommunalen Verwaltungen kennen die Kinderrechte – aber leider nur vom Namen her. Dabei sind sie es, die für die Verwirklichung und Einhaltung dieser Rechte verantwortlich sind und diese sehr genau kennen sollten. Das ist ein klarer Auftrag an die Politik dafür Sorge zu tragen, dass Verwaltungen die Kinderrechte auch inhaltlich kennen“,

so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-KRK.

Nächste Schritte

Die Ergebnisse des ersten Zwischenberichts bilden nun die Grundlage, um entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Für April 2024 ist ein Fachtag geplant, zu dem der nächste Zwischenbericht vorliegen soll, dann zum Thema Beteiligung. „Um die kommunalen Verwaltungen bereits jetzt zu unterstützen und die Kinderrechte zu stärken, ist aktuell ein Förderaufruf zur Einrichtung einer Beratungsstruktur für kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung gestartet“, so Klose. Zudem verfasse die Beauftragte der Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte aktuell eine Publikation zur Kinder- und Jugendbeteiligung in der Verwaltung als Handlungsempfehlung. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Landespolitik einen Jugendkongress ins Leben gerufen, zu dem zahlreiche Jugendliche in den Landtag eingeladen wurden. Er soll nun alle zwei Jahre stattfinden und im Folgejahr durch eine Veranstaltung zur Ergebnissicherung begleitet werden.

Weitere Informationen

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 30.08.2023

Back to Top