Schutzkonzepte in Thüringen
Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt schützen
Das DJI begrüßt Thüringens Pläne, den Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche zu stärken. Schutzkonzepte in Schulen und Jugendhilfe zeigen Wirkung. Empfohlen werden Fortbildungen, queersensible und rassismuskritische Ansätze sowie die Einbindung digitaler Gewaltformen. Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren müssen flächendeckend ausgebaut werden.
30.09.2026
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie des Thüringer Landtags lud das Deutsche Jugendinstitut (DJI) dazu ein, eine Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung „Gewaltschutz stärken“ abzugeben. Die Stellungnahme ist nun veröffentlicht.
Das DJI begrüßt Überlegungen, wie der Gewaltschutz durch Regelungen und Maßnahmen auf Landesebene verbessert werden kann. Die Stellungnahme fokussiert auf diejenigen Inhalte, zu denen dem DJI empirische Daten vorliegen. Empirische Belege, dass sexualisierte Gewalt durch Schutzkonzepte verringert werden kann, gibt es für den Bereich der Schule sowie für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Mindestbestandteile eines Schutzkonzepts
Die Hauptautor*innen der DJI-Stellungnahme führen rechtliche Vorgaben im SGB VIII und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen an, die als verbindliche Mindestbestandteile eines institutionellen Schutzkonzepts verstanden werden können. Dazu zählen zum Beispiel Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus erscheint es den DJI-Forschenden unerlässlich, durch Fortbildungen für Fachkräfte und Präventionsangebote für junge Menschen zu sensibilisieren und ein Grundwissen für den Schutz vor (sexueller) Gewalt zu erreichen.
Die DJI-Forschenden empfehlen in Thüringen den Umsetzungsstand institutioneller Schutzkonzepte und Bedarfe bei der Umsetzung zu ermitteln. Evaluationen können Aufschluss darüber geben, ob die Bestandteile der Schutzkonzepte im Alltag bekannt und zugänglich sind. Sie sprechen sich außerdem für eine schulische Pflicht aus, Schutzkonzepte zu entwickeln. Hier hat es sich als förderlich erwiesen, dass sich Schulen mit anderen Institutionen vernetzen und sich extern begleiten lassen, beispielsweise durch das Jugendamt oder eine Fachberatungsstelle.
Queersensible und rassismuskritische Perspektiven stärken
Queere Jugendliche sind häufiger von sexuellen Grenzverletzungen betroffen als nicht-queere Jugendliche. Die Hauptautor*innen legen nahe, dass Schutzkonzepte sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowohl in ihren Präventionsangeboten als auch in Beschwerdewegen, Interventionsverfahren und Unterstützungsstrukturen systematisch berücksichtigen sollten. Darüber hinaus empfehlen sie auch die rassismuskritische Weiterentwicklung von Schutzkonzepten. Es gehe darum, institutionelle Routinen, Beschwerdewege und Hilfeangebote daraufhin zu überprüfen, ob sie für unterschiedliche Kinder und Jugendliche gleichermaßen zugänglich sind und Schutz ermöglichen.
Aufklärungsmaterial zielgruppenspezifisch entwickeln
Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaterialien sollten zielgruppenspezifisch entwickelt werden. Da das Risiko einer Reviktimisierung empirisch gut belegt ist, ist es wichtig, Kinder und Jugendliche mit vorausgegangenen sexualisierten Gewalterfahrungen besonders zu berücksichtigen. Eine weitere Gruppe für zielgruppenspezifisches Aufklärungsmaterial und -angebote sind Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Es ist außerdem von Bedeutung, das soziale Umfeld systematisch einzubeziehen. Zielgruppengerechte Prävention sollte danach fragen, welche individuellen Schutzkompetenzen insbesondere Jugendliche benötigen und unter welchen sozialen Bedingungen Peers in der Lage sind, füreinander einzustehen und Schutz zu organisieren (Bystander-Interventionen). Es wird empfohlen, bereits bestehende wissenschaftlich evaluierte Ansätze aufzugreifen, zielgruppen- und kontextspezifisch weiterzuentwickeln sowie mit Kindern- und Jugendlichen zu erproben.
Beteiligungsformen und Beschwerdeverfahren
Beschwerde- und Beteiligungsstrukturen scheinen noch nicht flächendeckend vorhanden zu sein. Um diese nutzen zu können, müssen Kinder und Jugendliche ein Bewusstsein über eigene Bedürfnisse und Rechte haben. Für eine kindgerechte und barrierearme Ausgestaltung sollten junge Menschen an der Entwicklung der Strukturen beteiligt werden.
Digitale Formen der Gewalt berücksichtigen
Als Oberbegriff wird „mediatisierte sexualisierte Gewalt“ vorgeschlagen. Darunter lassen sich Übergriffe fassen, die durch digitale Medien angebahnt, ausgeübt, begleitet oder aufrechterhalten werden. Schutzkonzepte sollten diese digitalen Gewaltformen durchgängig in Risikoanalysen, Verhaltensregeln, Prävention, Beschwerde- und Interventionsverfahren sowie in die Qualifizierung von Fachkräften integrieren. Es geht darum, Kinder und Jugendliche für Risiken zu sensibilisieren und über Schutzstrategien und Hilfeangebote zu informieren.
Quelle: Deutsches Jugendinstitut vom 08.09.2026
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