Verbändeerklärung

Kinder brauchen auch bei getrennten Eltern jeweils alles Notwendige

Lebt ein Kind nach der Trennung der Eltern in zwei Haushalten, braucht es an beiden Orten Kleidung, Bett, Möbel und Spielzeug. Ein Verbändebündnis setzt sich in einer gemeinsamen Erklärung deshalb für einen Umgangsmehrbedarf für Kinder von getrennt lebenden Eltern ein.

04.02.2021

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat einen Gesetzentwurf für Änderungen am SGB II („Hartz IV“) vorgelegt. Das Sozialgesetzbuch soll stärker im Sinne einer Motivierung und Ermutigung der Leistungsberechtigten gefasst werden. So werden die Sanktionen vermindert, Vereinbarungen mit den Jobcentern in einem wirklichen Aushandlungsprozess vorgesehen, Weiterbildung besser gefördert und die Kosten der Unterkunft stärker gesichert.

Was fehlt, sind Regelungen zum Umgangsmehrbedarf, die der Koalitionsvertrag auch vorsieht. Diese fordert nun ein breites Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, dem Juristinnenbund, Interessenvertretungen von Alleinerziehenden, Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen ein.  Sie fordern von der Politik, noch vor dem Ende der Legislaturperiode Reformen im Existenzsicherungsrecht auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.

Die unterzeichnenden Verbände forderten zuletzt im Jahr 2016 gemeinsam einen Umgangsmehrbedarf und wendeten sich gegen tageweise Leistungskürzungen des Kindesbedarfs für Umgangszeiten mit dem anderen Elternteil im SGB II. In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Es ist für die unterzeichnenden Organisationen nicht nachvollziehbar, warum der Entwurf mit seinen zahlreichen und überwiegend auf Dauer angelegten Vorschlägen, z.B. eine großzügigere Freistellung von Immobilienvermögen, nicht aber einen Umgangsmehrbedarf für Elternteile und Kinder enthält. Das Versprechen des Koalitionsvertrages, zu prüfen, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt und Alleinerziehende entlastet werden können (Z 2316f., S. 51)‘, bleibt uneingelöst. Die jahrelangen Forderungen der unterzeichnenden Verbände, die in besonderer Weise mit der Situation von Kindern in Trennungsfamilien sowie Alleinerziehenden vertraut sind, verhallen ungehört.“

Stellungnahme zum Download: Verbändebündnis fordert Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien (PDF)

Gemeinsame elterliche Verantwortung gibt es nicht zum Nulltarif

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, zu den Hintergründen der Forderung:

„Aktuell findet eine tageweise Aufteilung des Bedarfs des Kindes nach Aufenthaltstagen bei jedem Elternteil statt. Laufende Fixkosten oder in beiden Haushalten anfallende Kosten werden nicht ausreichend abgebildet. Gelebte gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung, das Aufrechterhalten von familiären Bindungen durch Pendeln zwischen und das Familienleben in zwei Haushalten gibt es aber nicht zum Nulltarif.“

Laufende Fixkosten werden nicht gespart

Die Bundesvorsitzende des Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, sagt dazu:

„Kinder getrennter Eltern im SGB II müssen Kontakt zum zweiten Elternteil pflegen können und genug Geld zum Leben haben: Aktuell wird der Regelsatz für Kinder von Alleinerziehenden tageweise für Aufenthaltszeiten beim anderen Elternteil gekürzt. Das schürt Interessenskonflikte zwischen Umgang und Existenzsicherung. Laufende Fixkosten im Haushalt der Alleinerziehenden werden durch die zeitweise Abwesenheit des Kindes nicht gespart. Was nicht gespart wird, darf auch nicht gekürzt werden. Damit der Umgangselternteil das Kind während der Umgangstage versorgen kann, ist ein Umgangsmehrbedarf einzuführen, während im Haushalt der Alleinerziehenden der volle Regelsatz verbleibt. Je mehr Umgang, desto höher die Pauschale.“

Bett und Schrank sind unteilbar

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Kinder brauchen auch nach der Trennung beide Eltern und damit an zwei Lebensorten Kleidung, Schrank, Bett und Spielzeug. Das Existenzminimum für das Kind muss bei jedem Elternteil gesichert sein. Um die doppelten Kosten finanzieren zu können und Streit zwischen den Trennungseltern über den Kinderregelsatz zu vermeiden, ist ein Umgangsmehrbedarf dringend nötig. Es gefährdet das Wohl der Kinder, wenn diese nicht bei beiden Elternteilen alles haben, was sie brauchen – und dies auch verlässlich finanziert wird.“

Zum Hintergrund

Bisher werden bei Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung („Hartz IV“), die getrennt lebende Eltern sind, die Leistungen für Kinder tageweise aufgeteilt. Der Kinder-Regelsatz ist aber darauf ausgerichtet, an einem Ort alle Bedürfnisse des Kindes decken zu können. Lebt das Kind in zwei Haushalten, kommt es zu Lücken bei der Existenzsicherung. Schließlich müssen an beiden Orten ein Bett, Möbel, Spielzeug und Kleidung zur Verfügung stehen.

Die Diakonie arbeitet an einem konkreten Vorschlag, wie der Umgangsmehrbedarf einfach und unbürokratisch umgesetzt werden kann. Eine Veröffentlichung soll anlässlich des neuen Familienberichtes erfolgen.

Quelle: Diakonie Deutschland vom 02.02.2021; Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.02.2021; Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 02.02.2021

Redaktion: Kerstin Boller

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