Datenschutz
„Keine Kinder-Daten für KI-Konzerne“
GEW und ETUCE lehnen den EU-Vorschlag zu Artikel 88bis ab, der KI-Entwicklung ohne Einwilligung erlaubt. Betroffen wären Bildungsdaten von Kindern, Lehrkräften und Schulen, wobei Schutzregeln wie Datenminimierung gestrichen werden. Die Gewerkschaften fordern, Kinder-Daten für KI-Training zu verbieten.
01.10.2026
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Europäische Gewerkschaftsausschuss für Bildung (ETUCE) rufen die Bundesregierung und andere EU-Regierungen dazu auf, den von der irischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Vorschlag für Artikel 88bis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der aktuellen Fassung zu verwerfen.
Der geleakte Vorschlag zu Artikel 88bis aus dem sogenannten Digital Omnibus der EU würde bedeuten, dass personenbezogene Daten künftig auch auf Basis eines „berechtigten Interesses" für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen verarbeitet werden dürfen – ohne zustimmungspflichtige Einwilligung. Davon wären auch Daten aus Schulen, Kitas und Hochschulen betroffen. Gleichzeitig sollen zentrale Schutzregeln gestrichen werden, darunter die Sonderstellung von Kindern, die Pflicht zur Datenminimierung, Transparenzpflichten und das bedingungslose Widerspruchsrecht.
„Damit könnten Tür und Tor geöffnet werden für die flächendeckende Nutzung von Bildungsdaten für die kommerzielle KI-Entwicklung. Wer beispielsweise eine Lernplattform nutzt, könnte künftig nicht sicher sein, dass seine Einträge nicht eines Tages in einem KI-Modell landen“, kritisiert GEW-Vorsitzende Maike Finnern.
„Die Daten von Minderjährigen und Bildungseinrichtungen müssen für das KI-Training tabu sein! Wir fordern die Vertreterinnen und Vertreter Deutschlands auf, den Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft abzulehnen und ähnlichen Änderungen zu widersprechen, die bestehende Schutzniveaus im Datenschutz schwächen.“
Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen verarbeiten große Mengen personenbezogener Daten über Kinder und Jugendliche, Lehrkräfte, Forschende und weiteres Bildungspersonal. Diese Daten verraten häufig sensible Informationen über Lernverhalten, Leistungen, Förderbedarf, sozioökonomische Verhältnisse und die persönliche Entwicklung. Für Lehrkräfte und pädagogisches Unterstützungspersonal ist der Schutz von Kindern keine Option unter anderen, sondern eine berufliche, ethische und rechtliche Verantwortung. In einer zunehmend digitalen Bildungsumgebung bedeutet das auch den Schutz der personenbezogenen Daten von Kindern und ihrer Privatsphäre.
Auch Daten von Beschäftigten im Bildungssystem, etwa aus digitalen Schulverwaltungssystemen, fielen unter die neuen Regeln. Das erhöht die Risiken von Überwachung am Arbeitsplatz, Steuerung durch Algorithmen und automatisierten Entscheidungen.
„Künstliche Intelligenz kann Chancen bieten, Unterricht und Lernen zu unterstützen“, erklärt Finnern. „Aber ihr erfolgreicher Einsatz hängt vom Vertrauen ab. Lehrkräfte, Eltern, Kinder und Bildungseinrichtungen müssen darauf vertrauen können, dass personenbezogene Daten nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und wirksam geschützt werden. Deshalb: Keine Kinder-Daten für KI-Konzerne!“
GEW und ETUCE fordern von der EU Garantien, dass die Daten von Lernenden und Lehrenden niemals zur Entwicklung und zum Betrieb von KI-Systemen und KI-Modellen verwendet werden.
Quelle: Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft vom 24.09.2026
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