Recht
Justizminister Dr. Martens wirbt im Sächsischen Landtag für gesetzliches Sorgerecht lediger Väter
Der sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens unterstützt die Forderung der sächsischen Regierungsfraktionen nach einer Stärkung der Rechte lediger Väter. Im Sächsischen Landtag sprach er sich gestern dafür aus, dass unverheiratete Eltern künftig automatisch ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten.
01.10.2010
Justizminister Dr. Martens: „Die gemeinsame Sorge von Mutter und Vater muss zum gesetzlichen Regelfall werden. Es ist höchste Zeit für eine Neuregelung, die Mütter und Väter gleichbehandelt. Wenn die Vaterschaft anerkannt ist und der Vater erklärt hat, dass er die Sorge übernehmen will, soll er auch automatisch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten. Die Mütter können aber vor Gericht widersprechen. Das Gericht wird dann ihre Einwände überprüfen und am Maßstab des Kindeswohls entscheiden.“
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung ist allein die Mutter automatisch sorgeberechtigt. Ledige Väter dürfen nur dann das Sorgerecht ausüben, wenn die Mutter einverstanden ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied Ende 2009, dass in der Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot liege. Im Juli dieses Jahres hat auch das Bundesverfassungsgericht die geltende Rechtslage für verfassungswidrig erklärt. Es verletze das im Grundgesetz verbürgte Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist. Das Bundesjustizministerium arbeitet mit Hochdruck an einem neuen Gesetz.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
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