Kindertagesbetreuung

JFMK beschließt stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 28. April 2020 den stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote beschlossen.

29.04.2020

Zuvor haben die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (JFMK) und des Bundes eine „Arbeitsgruppe Kita“ als fachlich für die Kindertagesbetreuung zuständiges Gremium der JFMK beauftragt. Sie sollte nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einführung von Betretungsverboten für oder Schließungen von Kindertagesbetreuungsangeboten einen gemeinsamen Rahmen für eine stufenweise Öffnung erarbeiten. Ergebnis der Erarbeitungen sind Empfehlungen, die unter Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene entwickelt worden sind.

Zentrale Eckpunkte dieser Empfehlungen

  • Als Rahmenbedingung ist zu akzeptieren, dass sich das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Alter bis zur Einschulung nicht umsetzen lässt.
     
  • Die Öffnung der Kindertagesbetreuung ist stufenweise unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage zu gestalten: Eingeschränkte Notbetreuung, flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung, eingeschränkter Regelbetrieb, vollständiger Regelbetrieb. Dabei sind die frühkindliche Entwicklung, der Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die besonderen Betreuungsbedarfe der Eltern in den Mittelpunkt zu stellen.
     
  • Das Infektionsgeschehen ist unter Kontrolle zu behalten und hierfür Anforderungen an Hygienemaßnahmen und Organisation des Tagesablaufs der Kindertagesbetreuung und die pädagogische Arbeit zu stellen.
     
  • Die pandemische Situation erfordert zudem, den Kontakt zu den nicht betreuten Kindern und ihren Eltern zu halten.
     
  • Dem Schutz aller vulnerablen Personen ist besonders Gewicht beizumessen; dies gilt sowohl für das Kita-Personal als auch für die betreuten Kinder als auch ihre Familienangehörigen.

In dem nun folgenden Prozess soll es Aufgabe der Länder sein, mit Blick auf das Infektionsgeschehen und die konkreten Gegebenheiten über das weitere Vorgehen in einer stufenweisen Öffnung zu entscheiden. Entscheidungen über weitere Schritte sollen länderspezifisch unter sorgfältiger Abwägung und Einordnung bestehender Risiken getroffen werden.  

Auf der Website der JFMK stehen der Beschluss „Gemeinsamer Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie“ sowie die Empfehlung für den gemeinsamen Rahmen als Download (PDF) zur Verfügung.

Weitere Informationen

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) ist die ständige Fachkonferenz der für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der deutschen Bundesländer. Im Jahr 2020 führt das Land Baden-Württemberg den Vorsitz. Weitere Informationen: www.jfmk.de

Eine ausführliche Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums steht auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls zur Verfügung.

Redaktion: Iva Wagner

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