Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Institut fordert stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft für Barrierefreiheit und drängt die Bundesregierung, den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) entsprechend zu überarbeiten.

03.12.2025

„Wir brauchen in Deutschland endlich Gesetze, die unser Land barrierefreier machen. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen nicht länger durch Zugangsbarrieren von Dienstleistungen ausschließen. Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken. Das ist nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch schlicht unwirtschaftlich“, 

sagte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

„Der Entwurf bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück“, erklärte Leander Palleit, Co-Leiter der Monitoring-Stelle. Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall müssen Maßnahmen ergriffen werden. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. „Das Benachteiligungsverbot wird damit in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz bringt aus Sicht des Instituts kaum Verbesserungen für die Bürger*innen“, so Palleit.

„Es ist entscheidend, den Gesetzentwurf so nachzubessern, dass er die Privatwirtschaft zu schrittweiser Barrierefreiheit verpflichtet. Es müssen außerdem wirksame Sanktionsmöglichkeiten geschaffen und die Klagemöglichkeiten gestärkt werden, damit eine Missachtung der Verpflichtungen auch Konsequenzen hat“, ergänzt Schlegel.

Hintergrund

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf am 19. November in die Verbändeanhörung gegeben. Die Stellungnahmefrist läuft noch bis zum 8. Dezember. Das Kabinett soll am 17. Dezember über den Gesetzentwurf entscheiden.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 03.12.2025