AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe

Inklusive Kinder- und Jugendhilfe weiter voranbringen. Verlässlichkeit für junge Menschen, Familien und Träger schaffen

Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe fordert, die Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe konsequent fortzuführen und den eingeschlagenen Weg nicht zum Stillstand kommen zu lassen. Die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Diskussionen dürfen nicht dazu führen, die Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

03.07.2026

Der AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe unterstützt den Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), die Weiterentwicklung hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe konsequent fortzuführen und den eingeschlagenen Weg nicht zum Stillstand kommen zu lassen [1].

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und zu einer Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen vorgezeichnet. Dieses Ziel bleibt aus Sicht des AFET auch weiterhin der maßgebliche Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Die inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe ist keine bloße Strukturfrage. Sie dient der Verwirklichung der Rechte junger Menschen und ihrer Familien und entspricht den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel bleibt ein Leistungssystem, das allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von einer Behinderung diskriminierungsfrei offensteht und Leistungen möglichst aus einer Hand nach dem SGB VIII bereitstellt.

Wenn die inklusive Kinder- und Jugendhilfe aufgeschoben wird, verzögert sich nicht nur die Verwaltungsreform, sondern auch die Verwirklichung von Teilhaberechten junger Menschen.

In den vergangenen Jahren haben öffentliche und freie Träger erhebliche Anstrengungen unternommen, um sich auf die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vorzubereiten. Konzepte wurden weiterentwickelt, Kooperationen aufgebaut, Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und Organisationsentwicklungsprozesse angestoßen. Die Praxis hat sich auf den Weg gemacht.

Gerade deshalb benötigen die Träger jetzt Verlässlichkeit. Ein Aussetzen oder grundlegendes Infragestellen des Reformprozesses würde nicht nur Unsicherheit erzeugen, sondern auch die notwendigen Weiterentwicklungen vor Ort erschweren. Die Praxis braucht eine klare politische Perspektive und einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für die nächsten Umsetzungsschritte.

Der AFET hat in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) deutlich gemacht, dass der vorgelegte Entwurf einen wichtigen ersten Schritt zur Umsetzung der inklusiven Lösung darstellt, jedoch noch nicht den abschließenden Schritt auf dem Weg zu einer Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen [2].

Der AFET hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Regelungen an verschiedenen Stellen hinter dem Anspruch einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zurückbleiben. Offene Fragen bestehen unter anderem hinsichtlich der konsequenten Ausgestaltung von Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach des SGB VIII, der rechtlichen Klarheit und Verlässlichkeit von Leistungsansprüchen, der Ausgestaltung der Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen sowie der notwendigen personellen, finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen für eine gelingende Umsetzung in der Praxis.

Der Referentenentwurf kann daher nicht als abschließende Antwort auf die Herausforderungen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe verstanden werden. Er markiert vielmehr einen ersten Schritt, dem weitere gesetzgeberische Weiterentwicklungen folgen müssen.

Gleichzeitig darf die notwendige Kritik an einzelnen gesetzlichen Regelungen nicht dazu führen, das grundlegende Reformziel infrage zu stellen. Aus Sicht des AFET bedarf es jetzt eines nächsten verbindlichen Schrittes auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Der Bund ist gefordert, hierfür eine tragfähige und rechtssichere gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die weitere inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt und den Akteur*innen vor Ort die notwendige Planungssicherheit gibt.

Die aktuellen finanz- und sozialpolitischen Diskussionen dürfen nicht dazu führen, die Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Vielmehr braucht es einen transparenten und verbindlichen Fahrplan für die weitere Reform, der an die bisherigen Erkenntnisse aus Fachdialogen, Modellvorhaben und Beteiligungsprozessen anknüpft.

Der AFET spricht sich deshalb dafür aus, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen, und das mit einer klaren gesetzlichen Perspektive, mit verlässlichen Rahmenbedingungen für die Praxis und mit dem Ziel einer Kinder- und Jugendhilfe, die allen jungen Menschen gleichermaßen offensteht.

Vielerorts hat die Praxis bereits erhebliche Vorleistungen erbracht. Nun ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die nächsten Schritte zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe rechtlich abzusichern. Nur so erhalten junge Menschen, Familien sowie öffentliche und freie Träger die Verlässlichkeit, die für die weitere inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe erforderlich ist.

Der Vorstand

AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.

Hannover, 23.06.2026

 

[1] Inklusive Kinder- und Jugendhilfereform nicht einfrieren – „Weiter so im status quo“ kann es nicht geben

Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe vom 08.06.2026, 

[2] AFET-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) vom 15.04.2026