Jugendstrategie der Bundesregierung
Handlungsempfehlungen aus dem NAP Kinder- und Jugendbeteiligung vorgestellt
Bundesjugendministerin Lisa Paus stellte am 12.02.2025 erste Ergebnisse aus dem Nationalen Aktionsplan (NAP) Kinder- und Jugendbeteiligung vor. Mit dem NAP entwickelte das Bundesjugendministerium seit Ende 2022 die Jugendstrategie der Bundesregierung weiter. Zentrales Anliegen des Nationalen Aktionsplans ist „eine direkte, sichtbare und wirkungsvolle Beteiligung junger Menschen“ (BMFSFJ).
17.02.2025
Die Grundlage für den Nationalen Aktionsplan bilden die Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung, die der Bundesjugendring gemeinsam mit dem Bundesjugendministerium erarbeitete. Weiterhin brachte der Bundesjugendring seine Expertise zu guter Kinder- und Jugendbeteiligung in unterschiedliche Dialogformate zum Nationalen Aktionsplan ein, etwa in Denkwerkstätten, Dialogforen und im Rahmen des jugendpolitischen Beirats des BMFSFJ, dem Daniela Broda, Vorsitzende des Bundesjugendrings, angehört.
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen konnte der ursprünglich geplante Kabinettsbeschluss nicht mehr erreicht werden. Die Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans und die damit einhergehenden Handlungsempfehlungen für den Bereich der Bundesregierung werden nun ausschließlich vom Bundesjugendministerium veröffentlicht.
In den heute veröffentlichten „Ergebnissen und Handlungsempfehlungen für den Verantwortungsbereich der Bundesregierung“ unterstreicht das Bundesjugendministerium, dass im Verantwortungsbereich der Bundesregierung zwei grundsätzliche Handlungsoptionen für die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung bestehen. Die erste Handlungsoption der Bundesregierung bestehe darin, die Stärkung von Kinder- und Jugendbeteiligung als direkten Anspruch an sich selbst zu begreifen. Konkret ginge es hierbei darum, wie junge Menschen bei Informationsbeschaffung, Koordination, Abstimmung und Entscheidung konsultativ beteiligt werden können. Die zweite Handlungsoption sieht das Bundesjugendministerium darin, dass der Bund im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel (gesetzliche Regelungen, Förderinstrumente etc.) die Beteiligung junger Menschen weiterentwickelt.
Daraus leitet das Bundesjugendministerium unterschiedliche Handlungsempfehlungen ab, etwa die Einführung von Prüfmechanismen zur Sicherstellung der Beteiligung junger Menschen an allen sie betreffenden Belangen, die Weiterentwicklung von Ansätzen, um bisher nicht beteiligte Zielgruppen zu erreichen, die Unterstützung selbstorganisierter Beteiligungsprozesse sowie eine ressortübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung.
„Gerade weil die vielen Ideen und Anregungen, die im Rahmen der Dialogprozesse zusammengekommen sind, nun nicht in einen Kabinettsbeschluss münden, appellieren wir ausdrücklich an die kommende Bundesregierung, ihrer Arbeit die Empfehlungen aus dem Nationalen Aktionsplan zugrunde zu legen und darauf aufbauend intensiv an der Umsetzung einer eigenständigen Jugendpolitik zu arbeiten“,
so Daniela Broda.
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Dieser Artikel wurde am 12.02.2025 beim Deutschen Bundesjugendring erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.
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