Ganztagsbildung
Hamburg: Rahmenbedingungen für Schulbegleitungen erheblich verbessert
Schulbehörde und Sozialbehörde haben die Mittel für Schulbegleitungen von Schülerinnen und Schüler mit schweren Entwicklungsbeeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung noch einmal erhöht von bisher rund 3,5 Millionen auf künftig über 5 Millionen Euro.
14.07.2014
Pressesprecher Peter Albrecht: „Von einer Kürzung kann nicht die Rede sein. Im Gegenteil: Noch nie gab es so viele Schulbegleiter wie in diesem Jahr. Zugleich wird in Zukunft besser darauf geachtet, dass Schulbegleiter für wirklich bedürftige Kinder zugewiesen werden.“ Prüfungen haben ergeben, dass Eltern in manchen Schulen sehr häufig, in anderen hingegen viel zu selten Schulbegleitungen beantragt haben, womit erhebliche Unterschiede in der Versorgung entstanden sind. In einem neu aufgestellten Antragsverfahren werden Eltern von bürokratischen Hürden entlastet. Albrecht: „Das neue Antragsverfahren ist gerechter, einfacher und schneller. Mit den erhöhten Mitteln werden nicht weiterhin nur einzelne Regionen, sondern ganz Hamburg versorgt und Eltern müssen sich nicht mehr selbst um eine Schulbegleitung bemühen.“
Viele Eltern sonderpädagogisch förderbedürftiger Kinder haben in der Vergangenheit Schulbegleiter – zum Beispiel Erzieher oder Freiwillige im Rahmen des Freiwilligen sozialen Jahres - für ihr Kind beantragt. Sie helfen dem Kind, sicher den Schulalltag zu bewältigen. Das Antragsverfahren war bisher sehr aufwändig und Eltern fühlten sich mit der selbstständigen Suche und Einstellung von Schulbegleitungen oft überfordert. Vor diesem Hintergrund hat die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) in Kooperation mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) das Verfahren zur Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen mit Beginn des Schuljahres 2014/15 verbessert:
- Vereinfachung des Verfahrens für Eltern und Schulen: Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 werden den Schulen auf Antrag Schulbegleiter durch die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zugewiesen. Die Eltern brauchen sich darum nicht mehr zu kümmern.
- Schnelle Zuweisung von Hilfen: Die Schulen erhalten durch das neue Verfahren zeitnah Schulbegleiter, lange Wartezeiten und Such- sowie Einstellungsvorgänge entfallen.
- Gerechtere Verteilung auf die Stadt: Die bisher sehr ungleiche Verteilung von Schulbegleitungen auf die Stadt wird im Zuge des neuen Verfahrens aufgehoben. In Zukunft zählt der Bedarf und nicht die erfolgreiche Bewältigung bürokratischer Hürden.
- Bessere Planungssicherheit: Schulen und Schulbegleiter haben mit dem neuen Verfahren ein hohes Maß an Planungssicherheit. Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen können sich rechtzeitig um geeignetes Personal bemühen und damit die hohe Qualität der Betreuung sicherstellen.
Die Anzahl der Anträge auf eine Schulbegleitung hat sich seit 2010 erhöht. Wurden im Schuljahr 2010/11 und 2011/12 noch etwa 80 Fälle bewilligt, stieg diese Zahl im Schuljahr 2012/13 bereits auf 279 und im Schuljahr 2013/14 sogar auf 386 Fälle an. Dazu Pressesprecher Peter Albrecht: „Die Stadt Hamburg hat in den letzten drei Jahren die Abdeckung mit Schulbegleitungen erheblich ausgeweitet und die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt. Trotzdem wird der Finanzrahmen noch einmal erhöht, um den Bedarfen an den Schulen gerecht zu werden.“
Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg vom 11.07.2014
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