Inklusion

"Große Lösung": Caritasverband legt Eckpunktepapier vor

Ein Eckpunktepapier für eine Zusammenlegung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen legte der Deutsche Caritasverband (DCV) vor. Bisher sind diese Leistungen in unterschiedlichen Rechtskreisen geregelt.

07.07.2014

Im SGB XII (Sozialhilfe) finden sich die Bestimmungen für die Eingliederung von jungen Menschen mit Lernbehinderungen, geistiger oder körperlicher Behinderung, im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) die für "seelisch behinderte" Minderjährige. Die an den Schnittstellen bestehenden Abgrenzungs- und Zuordnungsprobleme, die oft zu Lasten der jungen Menschen und ihrer Eltern gehen, sollen mit der Zusammenlegung überwunden werden. Im Koalitionsvertrag von November 2013 hatten die Regierungsparteien vereinbart, Kinder- und Jugendhilfe zu einem "inklusiven Hilfesystem" weiterzuentwickeln.

Bereits im März 2013 hatte die Arbeitsgruppe Inklusion der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie der Jugend- und Familienministerkonferenz einen Bericht vorgelegt, der Vorschläge zur Umsetzung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe skizzierte. Diese Ansätze spezifiziert das Eckpunktepapier des Caritasverbands. Es schlägt die Einführung einer neuen Leistung "Hilfe zur Entwicklung und Teilhabe" und die inklusive Weiterentwicklung des gesamten SGB VIII vor. Vorgesehen ist u.a. ein neuer einheitlicher "Leistungstatbestand", der nicht mehr zwischen erzieherischen und behinderungsbedingten Bedarfen unterscheidet und so einen besseren Blick auf die Gesamtsituation junger Menschen ermöglicht. Anspruchsberechtigt sein sollen künftig die Kinder und Jugendlichen selbst. Weitere Punkte sind dem Eckpunktepapier zu entnehmen:

<link http: news.bagkjs.de media raw _blank>Leistungsrechtliche Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im SGB VIII - Eckpunktepapier des Deutschen Caritasverbandes zur so genannten "Großen Lösung" (PDF 165 KB)

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung vom 02.07.2014

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