Kindergesundheit

Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche verankern

Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin fordert die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Sie kritisiert außerdem Kürzungen der Finanzierung der nicht-ärztlichen, pädagogischen Leistungen in den Sozialpädiatrischen Zentren in weiten Teilen Deutschlands als nicht hinnehmbar.

21.09.2022

Bereits vor 30 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 5. April 1992 diese Konvention ratifiziert.

Dort ist festgelegt, dass Kinder Rechte haben auf:

  • Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit,
  • Beteiligung bei Entscheidungsprozessen,
  • Entwicklung und Entfaltung,
  • Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard,
  • kindgerechte Lebensbedingungen.

Die Maßnahmen in der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass diese Rechte nicht in einem angemessenen Maß berücksichtigt wurden. Daher unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) weiterhin die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, damit die Umsetzung der UN-Konvention die dringend notwendigen Fortschritte in Deutschland macht. Wir würden in der Sozialpädiatrie auf vielen Versorgungsebenen mit den Folgen einer Politik konfrontiert, die die Belange von Kindern und Familien nicht prioritär in den Blick nehme und damit deren gesellschaftliche Teilhabechancen beeinträchtige, so die DGSPJ. Mehr denn je sei eine Sicherstellung der Überbrückung der Nahtstellen zwischen medizinischem, pädagogischem und sozialem System für die Versorgung aller Kinder und Jugendlichen – mit oder ohne spezielle Gesundheitsbedarfe - notwendig. Nach Ansicht der DGSPJ ist dies nur durch eine auch nachhaltige Finanzierung und Verankerung von sektoren- und sozialgesetzbuch-übergreifenden Angeboten im System möglich. Eine aktuell wirksam werdende Kürzung der Finanzierung der nicht-ärztlichen, pädagogischen Leistungen in den Sozialpädiatrischen Zentren in weiten Teilen Deutschlands, sei nicht hinnehmbar. Hier bedürfe es dringend einer entsprechenden Korrektur der Fehler in der Gesetzgebung im Sozialgesetzbuch V.

Auch der KJGD muss gestärkt werden

Weitere Maßnahmen beinhalten unter anderem eine Stärkung des Kommunalen Öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) im Sinne des „Public Health vor Ort“, den Erhalt und Förderung der Gesundheits-und Kinderkrankenpflegeausbildung sowie eine Sicherung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf höchstem Niveau. Die Versorgung von Kindern bedarf eines hohen Zeitaufwandes, wenn sie angemessen an allen Entscheidungen beteiligt werden sollen, der bei der Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung und in der ambulanten Versorgung berücksichtigt werden muss. Im Bereich des medizinischen Kinderschutzes seien in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt worden. Flächendeckend seien Kinderschutzgruppen entstanden, die mit den regionalen Anlaufstellen zusammenarbeiten, so die DGSPJ. Allerdings fehle eine nachhaltige und systematische Finanzierung. Teilweise würden die interdisziplinären Kinderschutzgruppen über befristete Projekte gefördert oder auch in der Eigenverantwortung der Kliniken vorgehalten. Die DGSPJ fordert:

„Die intersektorale Versorgung gefährdeter Kinder und Jugendlicher und die Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen des Kinderschutzes muss für alle Kinder unabhängig vom Wohnort vorgehalten werden. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung. Dies ist in den letzten zwei Jahren im Rahmen der Pandemie nicht adäquat berücksichtigt worden. Die Pandemie hat Kinder, Jugendliche und Familien in besonderem Maße benachteiligt und hat entsprechende Schäden hinterlassen, was in vielen Studien gezeigt werden konnte."

Bei weiteren zu erwartenden Einschränkungen müssten zukünftig die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen prioritär berücksichtigt werden. Als Orientierung beispielsweise für den pädagogischen Bereich soll die Lebende Leitlinie zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen dienen.

Die DGSPJ fordert dazu auch ein systematisches Gesundheitsmonitoring bei Kindern und Jugendlichen und wissenschaftliche Evaluation von Maßnahmen, die die Gesundheit schützen aber auch beeinträchtigen können.

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen finden sich in der Pressemitteilung der DGSPJ (PDF: 244 KB).

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ) vom 05.05.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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