Familienpolitik

Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel – Was ist 2019 neu?

Zum Jahreswechsel gibt es wieder eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen. Darunter sind auch zahlreiche Änderungen in den Bereichen Familie und Soziales: Der Mindestlohn steigt. Beim Beitragssatz der Krankenversicherung zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil. Außerdem werden Kinderfreibetrag, Kindergeld und Grundfreibetrag erhöht.

08.01.2019

Arbeit und Soziales

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde und 9,35 Euro ab 2020. Vor allem Beschäftigte im Osten Deutschlands und Frauen profitieren von den Erhöhungen. Sie arbeiten besonders häufig im Niedriglohnbereich. Weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn

Brückenteilzeit: Arbeitszeit passend zum Leben

Arbeitszeit die zum Leben passt - das ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Ab 1. Januar können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen. Weitere Informationen zur Brückenteilzeit

Qualifizieren für den digitalen Wandel

Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden alle Beschäftigten unterstützt, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen. Weitere Informationen zur Qualifizierung für den digitalen Wandel

Zudem sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent.

Bessere Chancen für Langzeitarbeitslose

Intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung: Mit diesen Mitteln hilft die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen, können Lohnkostenzuschüsse erhalten. Weitere Informationen zu Chancen für Langzeitarbeitslose

Regelsätze erhöht

Die Regelsätze in der Sozialhilfe und beim Arbeitslosengeld II steigen. Ab 1. Januar erhalten Alleinlebende 424 Euro – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich ebenfalls. Damit wird ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet. Weitere Informationen zu den Regelsätzen

Rente sicher und gerecht – für alle Generationen

Mit dem Rentenpaket bleiben Rentenniveau und Beiträge stabil. So profitieren auch künftig alle Generationen von einer verlässlichen und soliden Alterssicherung. Das Paket sieht zudem Verbesserungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente vor und entlastet Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. Weitere Informationen zur Rente

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Ab Januar 2019 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die Rechengrößen werden damit wie in jedem Jahr an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Das ist notwendig, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze

Gesundheit

Gesetzliche Krankenversicherung: finanzielle Entlastung und einfacherer Zugang

Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 1. Januar 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

Selbstständige, die wenig verdienen, müssen zudem weniger für ihre Krankenversicherung zahlen: Der Mindestbeitrag zur Krankenkasse und zur sozialen Pflegeversicherung sinkt für sie um mehr als die Hälfte.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Steuern und Finanzen

Kinderfreibetrag, Kindergeld und Grundfreibetrag steigen

Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 auf 204 Euro. Bereits zum 1. Januar 2019 wird der steuerliche Kinderfreibetrag  auf 7.620 Euro erhöht und zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene wird höher. Familien werden damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich entlastet. Weitere Informationen zum Famillienentlastungsgesetz

Asylrecht

Pflicht zur Mitwirkung

Künftig sind Schutzberechtigte verpflichtet, bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren in Asylsachen mitzuwirken. Nach drei Jahren müssen die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen überprüft werden. Das entsprechende Gesetz ist am 12. Dezember 2018 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum Asylrecht

Geburtenregister

Menschen, die wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können, haben nun die Möglichkeit, im Geburtenregister neben den Angaben „männlich“, „weiblich“ sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages die vom Bundesverfassungsgerichts geforderte weitere positive Bezeichnung zu wählen – diese lautet „divers“. Das Gesetz ist am 22. Dezember in Kraft getreten. Mehr zum Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

Ausführliche Informationen zu weiteren gesetzlichen Neuregelungen ab 2019 finden sich auf der Webseite des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 27.12.2018

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