Jugendmedienschutz
Gemeinsam wirksam: EU und nationale Regulierer gehen gegen Pornoplattformen vor
Die EU-Kommission hat formelle Verfahren gegen die Plattformen Pornhub, Stripchat, XVideos und XNXX eröffnet. Hintergrund sind erhebliche Verstöße gegen den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Die Medienanstalten begrüßen diesen Schritt ausdrücklich: Er belegt, dass die Zusammenarbeit zwischen nationaler Aufsicht und europäischer Ebene im Rahmen des Digital Services Act (DSA) funktioniert.
26.06.2025
Bei den vier Plattformen zeigen sich erhebliche potenzielle Mängel beim Schutz von Minderjährigen. So fehlt beispielsweise eine verlässliche Altersverifikation, um Kindern den Zugang zu pornografischen Inhalten zu verwehren. Zudem sind keine ausreichenden Analysen und Maßnahmen vorgelegt worden, um Risiken für die psychische Gesundheit und die Kinderrechte zu verringern. Da die Plattformen nach wie vor kein Altersverifikationssystem einsetzen, ordnen die Medienanstalten aktuell als letztes Mittel Sperrverfügungen gegen die größten Internet-Service-Provider an.
„Es gibt kaum ein vergleichbar irritierendes Beispiel für Unternehmen, die so hartnäckig den gesetzlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen ignorieren und ihr geschäftliches Interesse über den Schutz von Kindern stellen. Die Einleitung der Verfahren durch die EU-Kommission ist entsprechend wenig überraschend, folgerichtig und unterstützenswert“,
sagt Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter sowie Beauftragter für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) der Medienanstalten.
Die Medienanstalten sehen in diesem Vorgehen eine konsequente Reaktion auf ein seit langem bestehendes Problem. Gleichzeitig machen sie deutlich: Auch auf nationaler Ebene darf keine Lücke entstehen. Das gilt insbesondere für Plattformen wie Stripchat, der laut EU-Kommission der Status als „Very Large Online Platform“ (VLOP) entzogen wird. Ab diesem Zeitpunkt ist zunächst unter anderem die zypriotische CRTA als Digital Services Coordinator (DSC) zuständig. Die Medienanstalten betonen, dass für ein funktionierendes System nicht nur klare Regeln erforderlich sind, sondern auch handlungsfähige und wirksame Aufsichtsbehörden in allen Mitgliedstaaten, die entsprechend ausgestattet sind. Soweit dies nicht erfolgt, werden die Medienanstalten auch weiterhin zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland tätig.
Bereits 2019 haben die Medienanstalten erste Verfahren gegen Pornoplattformen wie z. B. Pornhub und xhamster eingeleitet. Das Vorgehen wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt.
„Das Ziel der Medienanstalten ist klar: die Umsetzung geltender Jugendschutzbestimmungen. Eine Sperrverfügung sollte das letzte Mittel bleiben. Es ist gut, dass wir mit der EU-Kommission nun eine schlagkräftige Partnerin an unserer Seite wissen- und ebenso wichtig ist: Weder der DLM noch der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht es darum, Online-Pornografie für alle Altersgruppen zu verbieten, sondern darum, das Recht von Kindern auf ein sicheres Netz durchzusetzen“,
sagt Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).
Quelle: die medienanstalten — ALM GbR vom 28.05.2025
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