Förderung für Kreise und Kommunen in NRW

Gemeinsam MehrWert – Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen

Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe machen auf das NRW-weite Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert - Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ aufmerksam. Die erste Förderphase läuft vom 01. März 2023 bis 28. Februar 2024.

02.12.2022

Unter Steuerungsverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe soll mit diesem Landesprogramm auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kreisen und Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen eingegangen werden. Das Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert - Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ wurde auf Grundlage des vorherigen Landesprogramms „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ (Förderung Januar 2018 - Februar 2023) weiterentwickelt. Erkenntnisse und Bedarfe der Kreise und Kommunen wurden aufgegriffen und werden in der Fördersystematik und den Förderschwerpunkten berücksichtigt.    

Dieses Förderprogramm soll für die teilnehmenden Kreise und Kommunen und die ausführenden öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe attraktiv und im Sinne ihrer eigenen wertschätzenden Haltung gegenüber geflüchteten Menschen gestaltungsfähig sein. Daher soll dieses Landesprogramm für junge Geflüchtete auch ein Programm für die (jungen) Menschen sein, die in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind und für Vielfalt und Zuwanderung sensibilisiert werden sollen.

Thematische Schwerpunkte

  • Querschnittsthema: Vielfalt im Kontext von Flucht und Migration
  • Schwerpunkt I: Prävention sexualisierter Gewalt, sexuelle Bildung
  • Schwerpunkt II: Demokratiebildung, politische Bildung, Wertedialog

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen mit eigenem Jugendamt sowie kreisangehörige Kommunen ohne eigenes Jugendamt in Abstimmung mit dem zuständigen Kreisjugendamt. Als Stichtag für den Eingang der Anträge (ein Antrag pro Kreis/ Kommune) wurde der 15. Januar 2023 festgelegt. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausschlussfrist.

Weitere Informationen finden sich beim LWL-Landesjugendamt Westfalen sowie beim LVR-Landesjugendamt Rheinland. Das Landesprogramm wird vom Ministerium für Kinder, Jugendliche, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Quelle: LVR-Landesjugendamt Rheinland

Redaktion: Daniel Reitz

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