Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzt (IKJHG)
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum IKJHG

Die Bundesregierung veröffentlichte eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht gibt zu bedenken, dass nur noch wenige Sitzungen für eine mögliche Abstimmung im Bundestag verbleiben.
31.01.2025
Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 15.1.2025 eine Gegenäußerung auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) beschlossen (BT-Drs. 20/14505).
Die in der Stellungnahme des Bundesrats (BR-Drs. 590/24 – Beschl. vom 20.12.2024) unterbreiteten Änderungsvorschläge betreffen ua die Regelungen zur bereits bestehenden Möglichkeit, Individualleistungen in Gruppen erbringen zu können, sowie Regelungen zur verbindlichen Kooperation, Kommunikation und Informationsübermittlung bei stationären Erziehungshilfen. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, diese Vorschläge zu prüfen. Die Bundesregierung lehnt dagegen den Vorschlag des Bundesrats ab, die in den Gesetzentwurf aufgenommene Konkretisierung zum Fachkräftegebot zu streichen. Der Annahme des Bundesrats, dass die Ausführung des Gesetzes mit weiteren Kostenfolgen verbunden sein wird und daher eine umfassende Beteiligung des Bundes an diesen notwendig sei, kann die Bundesregierung nicht folgen. Eine Beteiligung des Bundes an den Kosten, die bei der Ausführung der Kinder- und Jugendhilfe entstehen, sei finanzverfassungsrechtlich auch nicht vorgesehen. Schließlich lehnt die Bundesregierung das vom Bundesrat geforderte spätere Inkrafttreten der Regelungen mit Blick auf die bereits seit 2021 verbindliche Richtungsentscheidung mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ab.
Es bleibt abzuwarten, ob der Bundestag das Thema auf die Tagesordnung seiner verbleibenden Sitzungen setzt.
Weitere Informationen
Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum IKJHG (Vorabfassung) (PDF: 668 KB)
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) vom 16.01.2025
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