Jugendpolitik

Freiwilligkeit statt Pflicht – Die Debatte um das Wehrdienstmodernisierungsgesetz

Eine Perspektive des Deutschen Bundesjugendrings zur aktuellen Debatte rund um das Wehrdienstmodernisierungsgesetz

17.11.2025

Das Engagement junger Menschen ist bunt, vielfältig und vor allem zahlreich. Laut einer Erhebung im Rahmen der Engagementstrategie des Bundesjugendministeriums engagieren sich bereits 42 % der 14- bis 29-Jährigen freiwillig in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten. Damit liegt ihr Engagementniveau nahezu gleichauf mit den 30- bis 49-Jährigen (44,7 %) und deutlich über dem älterer Bevölkerungsgruppen.1

Eine Sonderauswertung des Freiwilligensurveys für den Vierten Engagementbericht zeigt zudem: In der Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen sind rund 90 % bereits engagiert oder grundsätzlich bereit, sich zu engagieren.2 Es fehlt also nicht an der Bereitschaft junger Menschen, sondern vor allem an geeigneten Rahmenbedingungen, um dieses Potenzial zu nutzen. Damit wird deutlich: Eine Pflichtdienstdebatte zielt faktisch auf lediglich etwa 10 % der Altersgruppe – jene, die weder engagiert noch dazu bereit sind. Anstatt Millionen junger Menschen pauschal in eine vermeintliche Bringschuld zu drängen, wäre es zielführender, endlich jungen Menschen die Rahmenbedingungen zu bieten, die ein freiwilliges Engagement braucht. Solange politische Entscheidungsträger*innen diese Hürden für freiwilliges Engagement junger Menschen nicht abbauen, verbietet sich eine Debatte um eine Verpflichtung zum Engagement.

Im Kontext der aktuellen sicherheits- und verteidigungspolitischen Debatten – von der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und dem Ausbau der Streitkräfte über die geplante Reform des Wehrdienstes – rückt das reale Engagement junger Menschen sowie ihre große Engagementbereitschaft in den Hintergrund. Stattdessen wird die Diskussion von der Vorstellung dominiert und legitimiert, die junge Generation müsse einen besonderen „gesellschaftlichen Pflichtbeitrag“ leisten und diesen vor allem im Rahmen des Wehrdienstes erbringen.

Dieses Narrativ verkennt nicht nur die tatsächliche Leistung der jungen Generation, sondern reproduziert auch eine adultistische Sichtweise: Junge Menschen müssten sich gesellschaftliche Anerkennung erst „verdienen“, während älteren Generationen und ihren Interessen eine höhere Legitimität zugeschrieben wird. Auch der Gesetzentwurf zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz verdeutlicht diese adultistische Haltung, wenn er junge Menschen als „noch nicht nachhaltig etabliert“ beschreibt. Damit wird ein Bild transportiert, in dem die Lebensrealität junger Menschen als weniger schutzwürdig erscheint. Mit dem vielfach beschworenen Anspruch der Bundesregierung auf „Generationengerechtigkeit“ hat dies wenig zu tun.

Besonders problematisch ist zudem, dass junge Menschen in politischen Entscheidungsprozessen ohnehin strukturell unterrepräsentiert sind. Der demografische Wandel führt dazu, dass ihre Stimmen im politischen Betrieb zahlenmäßig immer weniger Gewicht haben. Hinzu kommt: Bis zum Erreichen der Volljährigkeit können sie auf Bundesebene gar nicht wählen, und selbst danach stellen sie nur eine prozentual kleine Wähler*innengruppe dar. Die Folge: Über ihre Gegenwart und Zukunft werden einschneidende Entscheidungen getroffen – sei es im Wehrdienstmodernisierungsgesetz oder in anderen Politikfeldern –, ohne dass junge Menschen systematisch eingebunden sind.

Beteiligung an einzelnen Gesetzesinitiativen ist dabei ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Dahinter muss eine klare Haltung stehen: Die Interessen, Stimmen und Lebensentwürfe junger Menschen dürfen nicht als nachrangig betrachtet werden. Eine demokratische Gesellschaft darf Entscheidungen nicht aus dem politischen „Elfenbeinturm“ heraus treffen, sondern muss junge Menschen konsequent in die Aushandlung einbeziehen. Erst so entsteht echte Legitimität – und eine Politik, die das Heute und Morgen der jungen Generation verantwortungsvoll gestaltet.

Besonders problematisch ist aus Sicht des Bundesjugendrings zudem, dass ziviles gesellschaftliches Engagement in der aktuellen Debatte nicht in gleichem Maße anerkannt und gefördert wird wie der militärische Dienst. Während Freiwilligendienstleistende im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich eine maximale Vergütung von 604 Euro monatlich – faktisch häufig deutlich weniger – erhalten, liegt die Bezahlung im Freiwilligen Wehrdienst deutlich höher. Dieses Ungleichgewicht würde durch das Wehrdienstmodernisierungsgesetz nicht nur fortgeschrieben, sondern sogar verschärft. So sieht der Gesetzentwurf zusätzliche finanzielle Anreize vor, etwa die Übernahme von Führerscheinkosten in Höhe von bis zu 3.500 Euro – ein Anspruch, der Freiwilligendienstleistenden im zivilen Bereich verwehrt bleibt.

Die Bundesregierung betont zwar, der Entwurf setze auf Freiwilligkeit. Doch echte Freiwilligkeit bedeutet, dass alle Optionen ohne finanzielle Nachteile und soziale Hürden gleichberechtigt wählbar sind. Kann man von wirklicher Freiwilligkeit sprechen, wenn der Führerschein für junge Menschen im Wehrdienst bezahlt wird, nicht aber für diejenigen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Pflegeheim auf dem Land leisten – wo er mindestens ebenso notwendig wäre? Für junge Menschen, die von Armut betroffen sind, entsteht dadurch ein einseitiger Anreiz. Das ist nicht nur eine Frage sozialer Gerechtigkeit, sondern letztlich auch ein Ausdruck von Klassismus. Hinzu kommt: Wie freiwillig ist eine Entscheidung tatsächlich, wenn offizielle Schreiben an junge Menschen ausschließlich den Dienst bei der Bundeswehr bewerben, während andere, zivile Engagementmöglichkeiten – etwa im Katastrophenschutz oder in den Freiwilligendiensten – gar nicht erwähnt werden?

Eine zukunftsgerichtete Debatte über gesellschaftliche Verantwortung muss aus Sicht des Bundesjugendrings über militärische Pflichtvorstellungen hinausgehen. Sie sollte sich fragen: Wie können wir an das bereits vielfältige Engagement junger Menschen für Gesellschaft und Staat anknüpfen und Rahmenbedingungen schaffen, die allen ermöglichen, sich einzubringen – freiwillig, selbstbestimmt und aus eigener Motivation heraus? Und wie kann gewährleistet werden, dass die gesamte Engagementlandschaft gleichwertig anerkannt und gefördert wird, ohne dass einzelne Bereiche – etwa der militärische Dienst – staatlich privilegiert und zivile Formen des Engagements dadurch entwertet werden? Hierzu liegen bereits Vorschläge auf dem Tisch – von einem Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste3 bis hin zu einem Rechtsanspruch auf ein Gesellschaftsjahr4.

Eine wehrhafte Demokratie definiert sich nicht allein durch äußere Verteidigungsfähigkeit, sondern ebenso durch ihre innere Stärke. Ziviles Engagement ist hierfür unverzichtbar: Es stiftet sozialen Zusammenhalt und trägt maßgeblich zur Stabilität demokratischer Strukturen bei. Wenn die Bundesregierung die Resilienz der Gesellschaft ernsthaft stärken will, darf sie sich daher nicht auf militärische Strukturen beschränken. Nur so kann eine Politik entstehen, die nicht in Kategorien von Pflicht und Zwang denkt, sondern Freiwilligkeit, Solidarität und Anerkennung zur Grundlage macht. Eine solche Politik eröffnet jungen Menschen echte Wahlmöglichkeiten, würdigt ihr Engagement und schafft damit die Grundlage für eine lebendige und zukunftsfähige Demokratie.
 

1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2024): Engagementstrategie des Bundes.URL: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/251452/ac00fb8963654019ae158f9ae7d7efa6/engagementstrategie-des-bundes-data.pdf (PDF: 3,55 MB)

2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2024): Vierter Engagementbericht – Zugangschancen zum freiwilligen Engagement. URL: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/berichte-der-bundesregierung/engagementbericht-250332.

3 Vision 2030: https://www.rechtauffreiwilligendienst.de/

4 Fischer, J. (2024). Ermöglichen und Gewährleisten. Wie ein Rechtsanspruch auf ein Gesellschaftsjahr junge Menschen ermächtigt und die Gesellschaft stärkt (Policy Brief). Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. URL: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/rechtsanspruch-auf-ein-gesellschaftsjahr

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Dieser Artikel wurde am 01.10.2025 vom Deutschen Bundesjugendring erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

Redaktion: Zola Kappauf