Sachsen
Förderung beantragen: Sozialministerium unterstützt benachteiligte Jugendliche beim Berufsstart
Das Sozialministerium in Sachsen fördert von 2021 bis 2027 Produktionsschulen, um benachteiligten Jugendlichen beim Übergang in Ausbildung oder Beruf zu helfen. Junge Menschen bis 27 Jahre profitieren durch berufliche Orientierung und den Erwerb von Selbstvertrauen. Die Förderung erfolgt durch EU-, Landes- und kommunale Mittel, mit einem Fördersatz bis zu 90 Prozent.
09.03.2026
Das Sozialministerium fördert in der aktuellen ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 erneut Vorhaben der „Produktionsschulen“ über die ESF Plus-Richtlinie SMS. Junge Menschen bis 27 Jahre erhalten so die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren, Selbstvertrauen zu gewinnen und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Der Übergang von der Schule in den Beruf verläuft nicht immer linear und reibungslos. Einige junge Menschen benötigen mehrere Anläufe sowie Unterstützung, bevor der Start in eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit gelingt. Fehlende Schul- oder Bildungsabschlüsse sowie schwierige Lebensbedingungen erschweren den Start ins Berufsleben zusätzlich.
Für diese jungen Menschen, die bei ihrer beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung Unterstützung brauchen, sind die mit ESF-Mitteln geförderten Produktionsschulvorhaben eine Perspektive. Die Produktionsschulen verfolgen das Ziel, den Übergang in eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Bei Bedarf und Eignung kann auch auf den nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses vorbereitet werden.
Sozialministerin Köpping:
„Bei den Produktionsschulen steht die Praxis im Mittelpunkt. Durch echte Aufträge und Kundenkontakt lernen junge Menschen Verantwortung zu übernehmen, pünktlich zu sein und im Team zu arbeiten – alles Dinge, auf die es später im Beruf ankommt. Damit fördern wir auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Die Vorhaben werden aus EU-, Landes- und kommunalen Mitteln gefördert. Ab sofort können bis zum 22.Mai 2026 anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe einen Antrag auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) einreichen. Die Bewilligung der Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent.
- Der Förderbaustein Produktionsschulen enthält nähere Informationen zur Förderung.
- Weitere Informationen zu Produktionsschulen.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 02.03.2026
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