Gesetzgebung
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird ausgesetzt
Am 27. Juni 2025 hat der Bundestag die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. Das Gesetz trat am 27. Juli in Kraft und gilt für zwei Jahre. Ziel ist die Entlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten dafür, Grüne und Linke lehnten den Entwurf ab.
15.07.2025
Der Deutsche Bundestag hat am 27.6.2025 die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen. In zweiter Beratung nahmen CDU/CSU, AfD und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (BT-Drs. 21/321) gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE an.
Es sieht eine temporäre Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre vor, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Härtefälle bleiben davon unberührt. Die Regelung des § 36a AufenthG, wonach der Nachzug auf ein monatliches Kontingent von 1.000 Visa begrenzt ist, findet während der Dauer der Aussetzung keine Anwendung. Im Jahr 2023 wurden vom Bundesverwaltungsamt 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt, 2024 waren es erstmals 12.000. Bereits 2016 wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.3.2016 (BGBl. 2016 I Nr. 12) zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Diese Aussetzung wurde bis Ende Juli 2018 verlängert und anschließend durch die Kontingentregelung ersetzt.
Mit dem am 27.6.2025 beschlossenen Gesetz wird zusätzlich das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung wieder in die Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes in § 1 Abs. 1 S. 1 aufgenommen. Dieses Ziel war mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) gestrichen worden, um ein Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen.
UPDATE: Das Gesetz tritt zum 24.7.2025 in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 173). Die Aussetzung des Familiennachzugs gilt bis zum Ablauf des 23.7.2027.
Weitere Informationen
Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 30.06.2025
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