Deutschsprachiges Ausland
Expertentreffen auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in Zivilsachen

Das Bundesamt für Justiz in Bonn richtete in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Expertentreffen auf dem Gebiet des internationalen Zivilrechts aus. Das virtuelle Treffen diente dem Informationsaustausch zu aktuellen Fragen der ziviljustiziellen Zusammenarbeit. Diskutiert wurden u.a. Fragen der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
22.07.2021
Auf Einladung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht trafen sich Expertinnen und Experten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, aus Liechtenstein und aus Luxemburg zu einem virtuellen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in Zivilsachen. Dr. Daniela Goerdeler, Leiterin der zuständigen Unterabteilung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Berlin, sowie Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn, hoben die besondere Bedeutung eines guten grenzüberschreitenden Austauschs für die tägliche Arbeit hervor und unterstrichen die praktische Relevanz für das gegenseitige Verständnis im internationalen Rechtsverkehr.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Unterhaltsfällen
Das virtuelle Treffen diente dem Informationsaustausch zu aktuellen Fragen der ziviljustiziellen Zusammenarbeit. Diskutiert wurden u. a. Fragestellungen zur grenzüberschreitenden Beweisaufnahme und zum grenzüberschreitenden Verhandeln per Videokonferenz – gerade in Zeiten eingeschränkter Reisemöglichkeiten für die Praxis wichtige Handlungsfelder. Darüber hinaus war die effektive grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ein Thema. So ist u. a. die Schweiz ein bedeutsamer Partner in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Unterhaltsfällen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen während der Pandemie spielten bei diesen Themen auch Fragen der digitalen Kommunikation eine besondere Rolle.
Mit dem Treffen wurde die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten bekräftigt. Der Austausch auf Expertenebene soll zukünftig regelmäßig stattfinden.
Quelle: Bundesamt für Justiz vom 30.06.2021
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