Familienpolitik
Europäische Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Gut, aber nicht gut genug!

Der Rat der Europäischen Union hat der Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben zugestimmt. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert vor allem, dass die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Der Verband ruft die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen der nationalen Umsetzung über die Mindestanforderungen hinauszugehen. Deutschland müsse in Europa zum gleichstellungspolitischen Vorbild werden.
18.06.2019
Vereinbarkeit durch zeitliche und finanzielle Entlastungen verbessern
Am 13. Juni 2019 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gebilligt. Die Richtlinie ist ein weiterer europäischer Schritt in die richtige Richtung, sagt der Deutsche Juristinnenbund (djb): eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch zeitliche und finanzielle Entlastungen und eine stärker am Grundsatz der Gleichberechtigung orientierte Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern. Für Deutschland ist vor allem das Recht auf bezahlte Arbeitsfreistellung für den zweiten Elternteil anlässlich der Geburt eines Kindes hervorzuheben. Weitere Regelungen betreffen den Anspruch auf bezahlte Elternzeit und das Recht auf pflegebedingte Arbeitsfreistellung.
Deutschland als gleichstellungspolitisches Vorbild
Dennoch ist der Schritt in Richtung Vereinbarkeit sehr viel zaghafter, als zu hoffen war. „Es ist vor allem enttäuschend, dass die im ersten Entwurf der Richtlinie geplante Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Gerade in Deutschland hätte die Ausweitung der Partner/-innenmonate die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit die Vereinbarkeit deutlich gefördert.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.
Die in der Richtlinie vereinbarten Mindestanforderungen sind innerhalb von drei Jahren im deutschen Recht zu implementieren. Der djb ruft die Bundesregierung in seiner aktuellen Stellungnahme dazu auf, nicht nur die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, sondern die Chance zu nutzen, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen. „Deutschland sollte innerhalb der EU gleichstellungspolitisch zum Vorbild werden!“, fordert die Präsidentin des djb.
Die vollständige Stellungnahme zur neuen EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Fortschritt und Stillstand zugleich vom 13. Juni 2019 steht online zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2019
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